Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "9614"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI883/26-196140090

Bei der als "Aktivkohlefilter" bezeichneten Ware handelt es sich um Pappröhrchen (Ø 9 mm), die mit Aktivkohle gefüllt und an den Seiten mit Keramikkappen geschlossen sind. Die Ware dient zur Schadstoffreduzierung beim Rauchen von Pfeifen und ist in Pappschachteln á 40 Stück aufgemacht. Die Ware ist als erkennbares "Teil von Tabakpfeifen" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI37287/24-19614009000

Es handelt sich um ca. 2,2 cm lange Zigarettenspitzen aus Holz, die mit unterschiedlichen Fluiden getränkt wurden und dadurch in verschiedenen Geschmacksrichtungen vorliegen. Jeweils 4 Spitzen sind in einem Röhrchen aus Kunststoff verpackt. Sie sind als "Zigarettenspitzen, andere als Pfeifenrohformen aus Wurzelholz oder anderem Holz" einzureihen.

DEBTI37281/24-19614009000

Es handelt sich bei der sog. "Pfeife aus Holz RAW und LARAMIE" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer Pfeife aus Holz mit Mundstück aus Kunststoff in verschiedenen Ausführungen (Länge ca. 15 cm mit geradem Mundstück und gerader Pfeife, Länge ca. 14 cm mit gebogenem Mundstück und gebogener Pfeife) und - einem quadratischen Reinigungstuch aus Spinnstoff (Seitenlänge ca. 12,5 cm). Hinsichtlich der Verwendung und des äußeren Erscheinungsbildes bestimmt die Pfeife den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Erzeugnisse sind in einem Beutel aus Spinnstoff mit Kordelzug zur dauerhaften Aufbewahrung aufgemacht, der wiederum in einer bedruckten Pappschachtel verpackt ist. Die Ware ist als "Pfeife zum Rauchen" einzureihen.

DEBTI37285/24-19614009000

Es handelt sich um "Zigarettenspitzen aus Holz"in besonderer Form. Die Zigarettenspitzen bestehen aus einem Mundstück und einer Aufnahme für zwei oder drei Zigaretten, die gleichzeitig geraucht werden. Die Waren sind in einem Beutel aus Spinnstoff mit Kordelzug aufgemacht, der wiederum in einer Pappschachtel verpackt ist. Sie sind als "Zigarettenspitzen“ einzureihen.

DEBTI16510/24-196140090

Es handelt sich bei dem sog. "Tonpfeifen-Set für Stutenkerle" um 12 in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemachte, ca. 8 cm lange Tabakspfeifen aus Ton, die zum Rauchen geeignet sind. Die einzelnen Pfeifen bestehen jeweils aus einer Kammer zur Verbrennung des Tabaks und einem geraden Holm. Die Pfeifen sind jeweils als "Tabakpfeifen" einzureihen.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI