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Bei der Ware handelt es sich um ein Stempelkissen, bestehend aus einem Kunststoffbehältnis mit den Maßen: ca. 2,5 x 2,5 cm (L x B), welches im Inneren eine getränkte, nicht näher definierte saugfähige Unterlage aufweist. Das Erzeugnis wird mit einem durchsichtigen Deckel verschlossen. Die Ware ist mit einer klarsichtigen Kunststofffolie verschweißt und zu 96 Stück in einem Papp-Verkaufsdisplay aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "Stempelkissen, auch getränkt" einzureihen. Abbildung: siehe Anlage
Es handelt sich bei dem sog. "Make Up Egg, Artikelnummer: 112819" um ein Ei-förmiges Kissen mit den Maßen von ca. 5 x 3,5 cm. Das aus Polyurethan bestehende Erzeugnis wird für das Auftragen von Kosmetika verwendet. Es handelt sich nicht um einen Schwamm für die Reinigung. Die verpackte Ware ist als "Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln" einzureihen.
Bei dem sog. "Stempelkissen, Art. 15346" handelt es sich um ein Kunststoffbehältnis mit den Maßen: ca. 9 x 6 x 2,2 cm (L x B x H), welches im Inneren eine nicht näher definierte saugfähige Unterlage aufweist. Das Stempelkissen wird mit einem durchsichtigen Deckel verschlossen. Die Ware ist mit einer klarsichtigen Kunststofffolie verschweißt. Die Ware ist als "Stempelkissen, auch getränkt" einzureihen.
Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware in Form eines Stempelkissens mit einem Stempel. Das mit Farbe getränkte Stempelkissen besteht aus saugfähigem Material und befindet sich in einem Kunststoffkästchen mit abnehmbarem Deckel; Seitenlänge 2,5 cm x 2,5 cm. Unter das Kästchen ist in eine Aussparung passgenau ein herausnehmbarer Stempel (mit Blattmotiv) für den Handgebrauch eingesetzt. Da weder das Stempelkissen aufgrund des höheren Wertes, noch der Stempel aufgrund seiner längeren Lebensdauer den Charakter der zusammengesetzten Ware bestimmt, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Das Stempelkissen mit einem Stempel ist Bestandteil einer Zusammenstellung von Waren (Überraschungstüte) und ist gemeinsam mit vier Wachsmalkreidestiften, zehn bedruckten Papierbögen zum Ausmalen und einem Stickerbogen in einem mit Produktinformationen bedruckten Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Eine Einreihung aller Bestandteile als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildungen siehe Anlagen. Derartige Waren gehören als "Stempelkissen, auch getränkt" zum TARIC-Code 9612 2000 00.
Es handelt sich um ca. 2,2 cm lange Zigarettenspitzen aus Holz, die mit unterschiedlichen Fluiden getränkt wurden und dadurch in verschiedenen Geschmacksrichtungen vorliegen. Jeweils 4 Spitzen sind in einem Röhrchen aus Kunststoff verpackt. Sie sind als "Zigarettenspitzen, andere als Pfeifenrohformen aus Wurzelholz oder anderem Holz" einzureihen.