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2 Ergebnisse für "9615110000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

961511000010Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen6%
961511000080aus Hartkautschuk oder Kunststoff6%
DEBTI3007/26-19615110000

Es handelt sich bei den Erzeugnissen um Haarspangen aus Kunststoff, bestehend aus je zueinander gebogenen Zinken, die ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Die Waren sind in verschiedenen Größen und Farben verfügbar und sind als Blüte, als Wolke oder als normale Haarspange aufgemacht. Die Haarspangen dienen dem Zusammenhalten der Haare.  Das Erzeugnis ist als "Haarspange aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI44882/25-19615110000

Bei den Erzeugnissen handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - vier Haarreifen aus Kunststoff, mit Spinnstoffgewebe ummantelt in zwei unterschiedlichen Dicken zum Zusammen- bzw. Zurückhalten des Haares,  - 48 verschiedenfarbigen Pfeifenreinigern (Länge ca. 30 cm, Durchmesser ca. 5 mm), - zwei Pompons mit Gummiband,  - zwei Schleifen aus Spinnstoffgewirke mit Gummiband, - vier Blumen aus Geweben mit Gummibändern, - zwei sog. Stretch-Überzügen aus Spinnstoffgewirke für die Haarreifen und - 20 kleinen Kunststoffperlen. Die Warenzusammenstellung dient dem Verschönern von den Haarreifen. Eine Einreihung als "Spielzeug in Aufmachung" (Position 9503) kommt nicht in Betracht, da hier lediglich bereits funktionstüchtige Haarreifen mit den beigefügten Utensilien verziert werden sollen und somit kein Herstellen (bzw. Basteln) stattfindet. Da kein charakterverleihender Bestandteil ermittelbar ist, ist die Warenzusammenstellung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen. Innerhalb der Unterposition bildet der Kunststoff, insbesondere aufgrund seiner Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Haarreifen. Die verpackte Warenzusammenstellung ist als "haarspangenähnliche Ware aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI29593/25-69615110000

Neunteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Toilettentasche (Necessaire), einem digitalen Fieberthermometer, einer Nagelschere, einem Nagelknipser, einer Haarbürste, einem Haarkamm, einem Nasensauger, einem Badethermometer und einer Finger-Zahnbürste, Foto siehe Anlage, - das digitale Fieberthermometer, die Nagelschere, der Nagelknipser, die Haarbürste,   der Haarkamm, der Nasensauger, das Badethermometer und die Finger-Zahnbürste   sind gemeinsam in der Toilettentasche (Necessaire) [keine übliche Verpackung im Sinne   der AV 5 b)] verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines   speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit   keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) darstellen, - Haarkamm: - - vollständig aus Kunststoff, - - mit einem Handgriff an einem Ende und einer Reihe Zinken/Zähnen am anderen Ende, - - mit einer Länge von ca. 14 cm und einer Breite von ca. 3 cm; mit einer Zinkenlänge von ca. 2 cm, - - dient zum Frisieren der Haare eines Babys. "Frisierkamm aus Kunststoff"

DEBTI37697/25-19615110000

Es handelt sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus fünf kleinen Magneten, die in einen gebogenen, der Kopfform angepassten Haarreif aus Kunststoff eingelassen sind.  Das Erzeugnis wird zum Zusammen- bzw. Zurückhalten des Haares verwendet. Der Haarreif bestimmt im Hinblick auf den Umfang und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. Die verpackte Ware ist als "haarspangenähnliche Ware aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI504/25-19615110000

Bei der als "Ki. Alice band with tail, Art.Nr. 366895" bezeichneten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware bestehend aus: - einem Haarreif, der aus einem ca. 1 cm breiten, gebogenen, der Kopfform angepassten, an den Enden offenen Reif aus weißem Kunststoff besteht und auf der Innenseite mit Zähnchen ausgestattet ist, und - einem ca. 88 cm langen Zopf aus künstlichen Haarsträhnen, der in regelmäßigen Abständen mit weißen und rosafarbenen Blüten aus Spinnstoff verziert ist. Da ein charakterbestimmender Bestandteil zwischen Haarsträhne (Zopf) und Haarreif nicht ermittelbar ist, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Positionen. Die mit einem Etikett versehene Ware ist als "Haarspange und dergleichen, aus Kunststoff" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI