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1 Ergebnisse für "9616200000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

961620000080Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln6%
DEBTI21433/25-19616200000

Es handelt sich bei dem sog. "Make Up Egg, Artikelnummer: 112819" um ein Ei-förmiges Kissen mit den Maßen von ca. 5 x 3,5 cm. Das aus Polyurethan bestehende Erzeugnis wird für das Auftragen von Kosmetika verwendet. Es handelt sich nicht um einen Schwamm für die Reinigung. Die verpackte Ware ist als "Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln" einzureihen.

DEBTI17287/23-19616200000

Bei dem sog. „6er Schmink-Set, Art. Nr. 740060“ handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem 6 cm langen und im Durchmesser 4 cm großen sog. Make-Up Schwamm aus Synthesekautschuk, - vier ca. 5 x 4 x 0,7 cm (L x B x H) große, quaderförmige Make-Up Schwämme aus Synthesekautschuk und - einer 5 cm langen und im Durchmesser 5 cm großen Gesichtsreinigungsbürste aus Silikon, als Ware mit zwei Funktionen. Die Gesichtsreinigungsbürste ist auf einer Seite mit Einzugsmaterial aus künstlichen, gleichlangen Filamenten und auf der anderen Seite mit Massagenoppen versehen. Im inneren befindet einem Schwamm aus Kunststoff zur Aufnahme von Flüssigkeiten. Da bei der Gesichtsreinigungsbürste kein Charakter bestimmendes Merkmal ermittelbar ist, ist die Ware zolltarifrechtlich als Bürste anzusehen. Die Erzeugnisse dienen der kosmetischen Behandlung und sind gemeinsam in einem durchsichtigen bedruckten Karton aus Kunststoff aufgemacht. Innerhalb der Warenzusammenstellung sind die Make-Up Schwämme hinsichtlich der Menge und des Umfangs charakterbestimmend. Die Warenzusammenstellung ist als "Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln" einzureihen.

DEBTI6083/23-19616200000

Bei dem sog. "Selbstbräunungshandschuh" handelt es sich um ein 19,3 x 13,2 x 0,5 cm (L x B x H) großes Erzeugnis aus 70% Polyester und 30% Polyurethan (laut Packungsangabe) in Form eines einfachen sog. Applikationshandschuhs. Das Erzeugnis besteht auf der Vorderseite aus einem samtartigen Stoff auf dessen Unterseite ein ganzflächiger, weicher Kunststoffschaum angebracht ist. Der Applikationshandschuh von innen betrachtet ist mit einer durchsichtigen Folie unterhalb des Kunststoffschaums beklebt. Die Rückseite des Handschuhs besteht wiederum aus einem dünnen, einfachen Gewirke. Die Ware dient aufgrund der Ausgestaltung der Vorderseite, insbesondere in Bezug auf die samtartige, weich gepolsterte Oberfläche, dem gleichmäßigen Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln, insbesondere von Selbstbräunern. Die Ware wird als "Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln" eingereiht.

DEBTI14230/21-19616200000

Die beiden sog. Puderkissen mit einem Durchmesser von ca. 9 cm bzw. 5 cm bestehen jeweils aus einem Zuschnitt aus Schaumkunststoff mit einem Überzug aus Samtgewirken aus laut Antrag Baumwolle und sind mit einer Hand-/Fingerschlaufe versehen. Sie dienen zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln. Beide Erzeugnisse sind als "Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln" einzureihen.

DEBTI57027/18-19616200000

Es handelt sich bei dem sog. "Make-up Schwamm, Art. 701277" um ein Ei-förmiges Kissen mit den Maßen ca. 4,5 x 5,5 cm. Das aus Latex bestehende Erzeugnis wird für das Auftragen von Kosmetika verwendet. Es handelt sich nicht um einen Schwamm für die Reinigung. Die verpackte Ware ist als "Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI