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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI43743/25-196180000

Bei der Ware handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz (Büste), bestehend aus einem ca. 4,7 x 16,2 x 15,6 cm (H x B x T) großen, mit Kunstleder überzogenen Korpus. Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern.  Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

DEBTI28422/25-196180000

Bei der Ware handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz (Büste), bestehend aus einem ca. 18 x 9 x 6 cm (H x B x T) großen Korpus aus Pappmaschee. Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern.  Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

DEBTI16008/25-196180000

Bei der Ware handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz (Büste), bestehend aus einem ca. 17 x 9,5 x 25 cm (T x B x H) großen, mit Kunstleder überzogenen Korpus aus Holz (MDF). Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern.  Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

DEBTI16001/25-196180000

Bei der Ware handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz (Büste), bestehend aus einem ca. 13,5 x 12,5 x 24 cm (H x B x T) großen, mit Kunstleder überzogenen Korpus aus Holz (MDF). Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern.  Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

DEBTI13755/25-196180000

Bei der sog. "Büste“ handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz; Maße 173 mm x 153 mm x 173 mm.  Das Erzeugnis besteht aus Holz mit einem Kunstlederbezug und verfügt über eine Gummischlaufe an der Rückseite.  Die verpackte Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern.   Sie ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI