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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI2703/26-196190050

Es handelt sich um eine Periodenhose für Mädchen, Größe 146/152, in Form eines Hüftslips, der im Schritt- und Gesäßbereich mehrlagig sowie in großen Bereichen des Vorderteils doppelt gearbeitet ist und einen in der Taille abschließenden, etwa 2 cm breiten, elastischen Taillenbund aufweist. Der Hüftslip ist aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen (80 % Baumwolle, 15 % Polyester, 5 % Elasthan) gefertigt und im Schritt- und Gesäßbereich mit einer zusätzlichen sog. Hygieneeinlage ausgestattet. Diese ist mit einer absorbierenden Zwischenlage aus Schlingengewirke (100 % Polyester), einer weiteren, flüssigkeitsabweisenden Zwischenlage aus einseitig mit Kunststofffolie laminierten Gewirken (100% Polyester) sowie einer Innenlage aus Gewirken (93% Polyester, 7 % Silbergarn) versehen. Die Periodenhose wird von Frauen während der Menstruation getragen und ist zur mehrfachen Verwendung vorgesehen. - Materialangaben laut Antragsteller - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „den Windeln und Windeleinlagen ähnliche Waren aus Stoffen aller Art, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte (aus Gewirken oder Gestricken)“ zur Unterposition 9619 00 50 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI7752/26-19619005010

Es handelt sich um eine Periodenhose in Form eines Slips aus verschiedenen Gewirken aus Spinnstoffen, der im Schrittbereich zusätzlich mit einem mehrlagigen Zwickel (="Slipeinlage") ausgestattet ist. Der Zwickel besteht aus einer oberen Lage aus einem unbeschichteten Gewirke zur Vermeidung von Wundreibung, einer saugfähigen Zwischenlage aus Schlingengewirken und einer flüssigkeitsabweisenden Unterlage aus einem einseitig mit Kunststoff überzogenem Gewirke. Die Periodenhose wird von Frauen während der Menstruation getragen und ist zur mehrfachen Verwendung vorgesehen. Zwei Periodenhosen sind mithilfe eines Sicherheitsfadens aus Kunststoff verbunden und mit einem mit Produktinformationen bedrucktem Hängeetikett (Ware mit geringem Wert) versehen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „den Windeln und Windeleinlagen ähnliche Waren aus Stoffen aller Art, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, aus Gewirken oder Gestricken“ zum TARIC-Code 9619 00 50 10.

DEBTI51011/25-196190050

Es handelt um ein etwa 80 x 80 cm großes, quadratisches Tuch aus etwa 0,6 mm dickem, einfarbigem Gewebe aus Baumwolle (laut Antragstellerangaben) mit umgeschlagenen und gesäumten Rändern. Es soll durch mehrfaches Falten sowohl als Windel als auch ungefaltet als Spuck- bzw. Schnüffeltuch für Säuglinge und Kleinkinder verwendet werden. Das Tuch kann nach Gebrauch gewaschen und wiederverwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte (aus Gewebe aus Baumwolle)" zur Unterposition 9619 0050 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI50876/25-19619005090

Es handelt um drei etwa 80 x 80 cm große, quadratische Tücher aus mit kindgerechten Abbildungen (z. B. Pferde, Herzchen) farbig bedrucktem Gewebe aus Baumwolle mit gesäumten Rändern. Sie sollen durch mehrfaches Falten sowohl als Windel als auch ungefaltet als Spuck- bzw. Schnüffeltuch für Säuglinge und Kleinkinder verwendet werden. Die Tücher können nach Gebrauch gewaschen und wiederverwendet werden und sind gemeinsam in einem Pappkarton mit Sichtfenster verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, aus Gewebe" zur Codenummer 9619 00 50 90 9 des Zolltarifs.

DEBTI52562/24-196190050

Es handelt sich um eine Periodenhose in Form eines Hüftslips aus verschiedenen Gewirken aus Spinnstoffen, der im Schrittbereich zusätzlich mit einem mehrlagigen Zwickel (="Slipeinlage") ausgestattet ist. Der Zwickel besteht aus einer oberen Lage aus einem unbeschichteten, schwarzen Gewirke zur Vermeidung von Wundreibung, einer saugfähigen Zwischenlage aus Schlingengewirken und einer flüssigkeitsabweisenden Unterlage aus einem einseitig (Innenseite) mit Kunststoff überzogenen, schwarzen Gewirke. Die Periodenhose wird von Frauen während der Menstruation getragen und ist zur mehrfachen Verwendung vorgesehen. Sie ist in einer bedruckten Pappschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „den Windeln und Windeleinlagen ähnliche Waren aus Stoffen aller Art, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, aus Gewirken oder Gestricken“ zur Unterposition 9619 00 50 der Kombinierten Nomenklatur.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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