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1 Ergebnisse für "9620001000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

962000100080von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art; von der für andere Geräte des Kapitels|90|verwendeten Art6%
DEBTI49386/25-19620001000

Es handelt sich bei dem als „Teleskop-Stativ“ bezeichneten Erzeugnis um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Dreibeinstativ und einer Nivellierlibelle. Das Stativ besteht im Wesentlichen aus drei höhenverstellbaren Beinen mit jeweils drei Beinschnellverschlüssen und einer Mittelspinne. Die niedrigste Arbeitshöhe beträgt 37 cm und die maximale Arbeitshöhe beträgt 110 cm. Die Nivellierlibelle ist in dem Stativkopf verbaut. Mittels einem ¼ Zoll Gewinde lassen sich Lasermessgeräte (kein Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigen, um zufällige Bewegungen zu reduzieren. Das Erzeugnis ist in einer passgenau gestalteten Kunststofftragetasche zur dauerhaften Aufbewahrung aufgemacht. Das Stativ bestimmt hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware wird als "Dreibeinstativ, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art bzw. von der für andere Geräte des Kapitel 90 (elektronisches Nivellierinstrument) verwendeten Art" eingereiht.

DEBTI52543/23-19620001000

Es handelt sich um eine Halterung für Videokameras, überwiegend aus Aluminium im Wesentlichen in Form einer halbrunden gepolsterten Schulterauflage, einer darauf befestigten Halteplatte zur Aufnahme einer Videokamera (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), zwei daran befestigten Teleskoparmen mit gummigepolsterten Griffen, ausgestattet mit zusätzlichen Armdrehpunkten zur Verbreiterung oder Verkleinerung des Griffabstandes. Abmessungen: 419 x 165 x 108 mm. Die Ware ist dazu bestimmt, einer Kamera Stabilität zu verleihen, indem sie an einer Kamera befestigt und auf eine Schulter aufgelegt wird. Sie wird ähnlich Waren angesehen, die dazu verwendet werden, Kameras zu unterstützen, um zufällige Bewegungen zu reduzieren. Die Ware ist als "Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art" einzureihen.

DEBTI9481/24-19620001000

Bei der Ware handelt es sich um ein ausziehbares Einbeinstativ mit einer max. Länge von 171 cm. Es besteht im Wesentlichen aus einem Rohr aus Aluminium, das am oberen Ende mit einer Aufnahmevorrichtung und am Ende mit einer rutschfesten Gummiummantelung versehen ist. Mittels einem 1/4-Zoll bzw. 3/8-Zoll-Gewinde lassen sich Kameras und Fotoapparate (jeweils nicht Bestandteile dieser vZTA-Entscheidung) befestigen. Die Ware wird als "Einbeinstativ, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art bzw. von der für andere Geräte des Kapitels 90 (Photosynthese-Messgeräte) verwendeten Art" eingereiht.

DEBTI9493/24-19620001000

Es handelt sich bei den sog. „WT-3530 Basic-Stativ Artikelnummer 12124 und WT-3570 Basic-Stativ Artikelnummer 12125" je um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Dreibeinstativ, einer Wasserwaage und einer Nivellierlibelle. Das Stativ besteht im Wesentlichen aus drei höhenverstellbaren Beinen mit jeweils zwei Beinschnellverschlüssen und einer Mittelspinne. Die niedrigste Arbeitshöhe beträgt ca. 56 bzw. 63 cm und die maximale Arbeitshöhe beträgt ca. 146 bzw. 168 cm. Die Nivellierlibelle und die Wasserwaage sind in dem Stativkopf verbaut. Das Erzeugnis dient beim Fotografieren oder Filmen der Reduzierung zufälliger Bewegungen.  Das Stativ bestimmt hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware wird als "Dreibeinstativ, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art bzw. von der für andere Geräte des Kapitel 90 verwendeten Art" eingereiht.

DEBTI48203/23-19620001000

Bei dem sog. Videokamera-Zubehör-Set handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Haltegriff, - einrer Trägerplatte für die Schulterauflage, - einem Verlängerungsarm für den optionalen Minihandgriff, - einer Adapterplatte für den Sucher und - einem Kabel, gemeinsam mit allen benötigten Schrauben verpackt.  Das Set ist nur mit einigen Kameraserien kompatibel. Die Ware ist dazu bestimmt, einer Kamera Stabilität zu verleihen, indem sie  an einer Kamera befestigt und auf die Schulter aufgelegt wird. Sie wird ähnlich zu den Waren angesehen, die dazu verwendet werden, Kameras zu unterstützen, um zufällige Bewegungen zu reduzieren. Die entsprechenden Teile aus unedlem Metall bestimmen somit im Hinblick auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung.  Das Set ist als "Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI