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1 Ergebnisse für "9620009110"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

962000911080aus Kunststoff6%
DEBTI9862/24-19620009110

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine ca. 39,5 x 31 cm (H x B) große, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer Ringleuchte und einem Dreibeinstativ aus Kunststoff. Die Ware ist mit einer Smartphone Halterung, einem Wechselstativ und einer an einem Kabel befestigten Fernbedienung ausgestattet und dient dem Anfertigen von professionellen Videos, Streams oder Selfies. Der wesentliche Charakter der Ware, kann nicht bestimmt werden. Daher ist das Erzeugnis in die zuletzt genannte von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen. Die Ware ist als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, aus Kunststoff" einzureihen

DEBTI48826/22-19620009110

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus zwei an flexiblen Armen angebrachten Leuchtkörper und einem im ausgeklappten Zustand ca. 200 x 65 x 73 cm (H x B x T) großen Dreibeinstativ mit einem Gestell aus Kunststoff und Aluminium. Die Ware ist mit einer Smartphone Halterung, einer Fernbedienung und einem Netzteil ausgestattet und dient dem Anfertigen von professionellen Videos, Streams oder Selfies. Der wesentliche Charakter des Stativs, kann nicht bestimmt werden. Daher ist die Ware in die zuletzt genannte von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen. Innerhalb der Unterposition wird der stoffliche Charakter des Stativs aufgrund des Umfangs vom Kunststoff bestimmt. Die in einer speziell dafür aufgemachten Tasche verpackte Ware ist als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, aus Kunststoff" einzureihen

DEBTI25005/23-19620009110

Es handelt sich bei dem sog. „Dreibeinstativ Ramble II Duo Carbon“ um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Dreibeinstativ aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (Carbon) und drei Nivellierlibellen. Das Stativ besteht im Wesentlichen aus drei höhenverstellbaren Beinen mit jeweils Beinschnellverschlüssen und einer herausnehmbaren Mittelsäule. Die niedrigste Arbeitshöhe beträgt 46 cm und die maximale Arbeitshöhe beträgt 160 cm. Die Nivellierlibellen sind in dem Stativkopf verbaut. Mittels einem ¼ Zoll Gewinde lässt sich eine Halterung für Foto- und Videokameras und Smartphones befestigen. Das Erzeugnis ist in einer passgenau gestalteten Kunststofftragetasche zur dauerhaften Aufbewahrung aufgemacht. Das Stativ bestimmt hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware wird als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI14203/22-19620009110

Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Smartphonehalter und - einem Dreibeinstativ aus Kunststoff (maximale Höhe 98 mm). Das kleine Stativ und die Halterung können gemeinsam oder einzeln zur Stabilisierung von Smartphones oder GoPro bzw. Action Cams benutzt werden. Das Stativ kann sowohl aus Dreibeinstativ als auch als Selfie-Stick verwendet werden. Ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht feststellbar, so dass die Warenzusammenstellung in die zuletzt genannte, der in Betracht kommenden Positionen als Stativ eingereiht wird. Das Stativ verfügt über mehrere Funktionen (Halterung von Kameras und Smartphones), so dass es innerhalb der Position 9620 in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen ist. Die in einem Karton verpackte Ware ist als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI43779/19-19620009110

Es handelt sich bei dem "Tischstativ Solid" um eine aus einer Wasserwaage und einem Stativ (charakterbestimmend aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) zusammengesetzte Ware. Das Stativ stellt sich als ein Dreibeinstativ mit einer Höhe von 16-19 cm dar, zur Verwendung mit Kameras und Smartphones (keine Gegenstände dieser vZTA-Entscheidung), aus Kunststoff, Gummi und Metall. Das Erzeugnis dient der Reduzierung von zufälligen Bewegungen und verfügt über mehrere Funktionen (Halterung von Kameras und Smartphones), so dass es innerhalb der Position 9620 in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen ist. Den stofflichen Charakter der aus verschiedenen Materialen zusammengesetzten Ware wird aufgrund des Anteils vom Kunststoff bestimmt. Das verpackte Erzeugnis wird als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, aus Kunststoff" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI