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Arzneiware; Filmtabletten mit Dronedaron Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Informationen um dosierte Arzneiwaren (Filmtabletten) mit dem Wirkstoff Dronedaron zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen. Die Tabletten sind in bedruckten Pappfaltschachteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird mit unterschiedlichen Stückzahlen gehandelt. Informationen zur Art der Anwendung und zu den Inhaltsstoffen liegen vor. Die Ware ist als Arzneiware, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Nach den vorliegenden Unterlagen und ergänzenden Angaben des Antragstellers handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem durch vier Elektromotoren betriebenen Modell in Form eines Vierfachrotor-Flug- gerätes (sog. HC-X-Drone-Rookie-LED-light-RtF-cb, Art.Nr.: 1900-0073) mit eingebauter einfacher Lagestabilisierung und LED-Beleuchtung; der Flugakku (LiPo), die Standfüße und vier Rotor-Schutzrahmen sind beigefügt und müssen noch installiert werden; die sog. Drohne (Größe ca. 275 x 275 x 87 mm) besteht im Wesentlichen aus Kunststoff (charakterbestimmend) sowie aus unedlen Metallen; - einer 2,4 GHz-Funkfernsteuerung für den Batteriebetrieb; - einem USB-Ladekabel für den Flugakku; - zwei Ersatz-Rotorblättern aus Kunststoff; - einem kleinen Schraubendreher sowie - einer mehrsprachigen Bedienungsanleitung. Charakterverleihender Bestandteil der Warenzusammenstellung, die der spielerischen Unterhaltung von Personen dient, ist der Quadrocopter. Die Flugzeit der Drohne mit einer Akkuladung beträgt ca. 7 Minuten, das Eigengewicht ca. 82 g, die max. Flughöhe beträgt 30 m; die Fluggeschwindigkeit liegt bei max. 25 km/h. Die Waren sind in einem bunt bedruckten Verkaufskarton mit Sichtfenster verpackt. Die Einreihung erfolgt als "anderes Modell zur Unterhaltung, auch mit Antrieb, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff, keine maßstabgetreue Modellseilbahn zum Bedrucken".
Nach den vorliegenden Unterlagen und ergänzenden Angaben des Antragstellers handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem durch vier Elektromotoren betriebenen Modell in Form eines Vierfachrotor-Flug- gerätes (sog. HC-X-Drone-RtF-cb, Art.Nr.: 1900-0030) mit vier integrierten kreisförmigen Rotor-Schutzrahmen und einer eingebauten einfachen Lagestabilisierung; der Flugakku (LiPo) ist beigefügt und muss noch installiert werden; die sog. Drohne (Größe ca. 175 x 175 x 40 mm) besteht im Wesentlichen aus Kunststoff (charakterbestimmend) sowie aus unedlen Metallen; - einer 2,4 GHz-Funkfernsteuerung für den Batteriebetrieb; - einem USB-Ladekabel für den Flugakku; - vier Ersatz-Rotorblättern aus Kunststoff sowie - einer Bedienungsanleitung. Charakterverleihender Bestandteil der Warenzusammenstellung, die der spielerischen Unterhaltung von Personen dient, ist der Quadrocopter. Die Flugzeit der Drohne mit einer Akkuladung beträgt ca. 8 Minuten, das Eigengewicht ca. 55 g, die max. Flughöhe beträgt 30 m; die Fluggeschwindigkeit liegt bei max. 25 km/h. Die Waren sind in einem bunt bedruckten Verkaufskarton verpackt. Die Einreihung erfolgt als "anderes Modell zur Unterhaltung, auch mit Antrieb, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff, keine maßstabgetreue Modellseilbahn zum Bedrucken".
Nach den vorliegenden Unterlagen und ergänzenden Angaben des Antragstellers handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem durch vier Elektromotoren betriebenen Modell in Form eines Vierfachrotor-Flug- gerätes (sog. HC-X-Drone-XL-LED-light-RtF-cb, Art.Nr.: 1900-0063) mit vier integrierten, kreisförmigen Rotor-Schutzrahmen, eingebauter einfacher Lagestabilisierung und LED- Beleuchtung; der Flugakku (LiPo) ist beigefügt und muss noch installiert werden; die sog. Drohne (Größe ca. 330 x 330 x 70 mm) besteht im Wesentlichen aus Kunststoff (charakterbestimmend) sowie aus unedlen Metallen; - einer 2,4 GHz-Funkfernsteuerung für den Batteriebetrieb; - einem USB-Ladekabel für den Flugakku; - vier Ersatz-Rotorblättern aus Kunststoff sowie - einer Bedienungsanleitung. Charakterverleihender Bestandteil der Warenzusammenstellung, die der spielerischen Unterhaltung von Personen dient, ist der Quadrocopter. Die Flugzeit der Drohne mit einer Akkuladung beträgt ca. 8 Minuten, das Eigengewicht ca. 117 g, die max. Flughöhe beträgt 30 m; die Fluggeschwindigkeit liegt bei max. 25 km/h. Die Waren sind in einem bunt bedruckten Verkaufskarton verpackt. Die Einreihung erfolgt als "anderes Modell zur Unterhaltung, auch mit Antrieb, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff, keine maßstabgetreue Modellseilbahn zum Bedrucken".
"HC-X-Drone-XL-LED-light-Camera-RtF-cb, Art.-Nr.: 1900-0062" (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Quadrokopter mit durch Elektromotoren angetriebenen Propellern, Akkumulator- fach und Landefüßen (max. Flugzeit: 8 min, max. Reichweite: 100 m, Gewicht: 117 g), zusammengesetzt mit digitaler Kamera mit Speicherkartenschacht, - zur Aufnahme und Speicherung von Videos - kennzeichnende Haupttätigkeit - und von Einzelbildern, - zusammen mit Beipack (Fernsteuerung, Ersatz-Rotorblätter, USB-Ladekabel, Speicher- karte und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Die Kamera bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Videokameraaufnahmegerät, nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Bildes, mit Gehäuse (Multifunktionsgerät aus Videokameraaufnahmegerät - kennzeichnende Haupttätigkeit - und digitalem Fotoapparat, zusammengesetzt mit nicht charakterbestimmendem Quadrokopter, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack) - sog. Drohne"