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Zollverfahren und -regelungen
Ueberlassung zum freien Verkehr, Ausfuhr, Versand, aktive/passive Veredelung, Zolllagerung und Freizonen.
Die Zollverfahren definieren den rechtlichen Status der Waren im Hinblick auf die Zollvorschriften der EU. Jede importierte oder exportierte Ware muss einem Zollverfahren unterliegen, das die Pflichten des Anmelders hinsichtlich Zollgebühren, Steuern und Formalitäten bestimmt.
Überblick über die Verfahren
Der Zollkodex der Union (UZK) unterscheidet folgende Verfahren:
| Kategorie | Verfahren | Verfahrenscode |
|---|---|---|
| Verkehrsverfahren | Endgültige Einfuhr | 40, 42, 4200 |
| Ausfuhr | Endgültige Ausfuhr | 10 |
| Besondere Verfahren | Transit, Lager, PA, PP, vorübergehende Verwendung, Freizone | Verschieden |
Info: Der Verfahrenscode ist ein 2- oder 4-stelliger Code, der in der Zollanmeldung (Feld 37 des SAD) angegeben wird. Die ersten zwei Ziffern geben das beantragte Verfahren an, die folgenden zwei das vorherige Verfahren.
Verkehrsverfahren
Verfahren 40: Standard-Einfuhr
Dies ist das häufigste Verfahren. Waren aus Drittländern erhalten den Status von Unionswaren nach:
- Zahlung der Zollabgaben (gemeinsamer Zolltarif)
- Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer
- Anwendung aller handels- und handelspolitischen Maßnahmen (Lizenzen, Normen)
Nach der Veranlagung zur freien Verwendung können die Waren frei im gesamten Zollgebiet der EU zirkulieren.
Verfahren 42: Einfuhr mit Umsatzsteuerbefreiung
Das Verfahren 42 ermöglicht die Einfuhr mit Umsatzsteuerbefreiung, wenn die Waren unmittelbar in einen anderen Mitgliedstaat der EU geliefert werden (innergemeinschaftliche Lieferung).
Voraussetzungen für Verfahren 42:
- Der Importeur verfügt über eine gültige innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Der Erwerber im Bestimmungsmitgliedstaat verfügt über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Die innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt unmittelbar (keine längere Lagerung)
- Der Importeur weist den Transport in den anderen Mitgliedstaat nach
China → Hafen Le Havre (FR) → Lieferung nach Berlin (DE)
Verfahren 42 Umsatzsteuer in Deutschland entrichtet
Zollabgaben bezahlt
Umsatzsteuer FR befreit
Verfahren 4200
Variante des Verfahrens 42, das 4200 gilt, wenn die Waren zunächst einem besonderen Verfahren (Zollager, aktive Veredelung) unterlagen, bevor sie zur freien Verwendung mit innergemeinschaftlicher Lieferung gestellt werden.
Achtung: Verfahren 42 wird von Zoll- und Steuerbehörden aufgrund seines Missbrauchspotenzials (Karussellbetrug) verstärkt kontrolliert. Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich.
Endgültige Ausfuhr (Verfahren 10)
Die endgültige Ausfuhr betrifft Unionswaren, die das Zollgebiet der EU endgültig verlassen. Die Ausfuhranmeldung ist obligatorisch und ermöglicht:
- Die statistische Erfassung der Ausfuhren
- Die mögliche Anwendung von Ausfuhrzöllen oder Beschränkungen
- Die Befreiung von der Umsatzsteuer (Ausfuhr = Lieferung außerhalb der EU)
- Die Kontrolle von lizenzpflichtigen Waren (Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter)
Das System ECS (Export Control System) gewährleistet die elektronische Verwaltung der Ausfuhranmeldungen in der EU.
Transit
Der Transit ermöglicht den Transport von Waren von einem Punkt zum anderen im Zollgebiet unter Suspension von Zöllen und Steuern, ohne Zollabfertigung an den Zwischenstationen.
Externer Transit (T1)
Der T1 betrifft Nicht-Unionswaren (ohne EU-Zollstatus), die durch das Gebiet der EU transportiert werden. Die Zollabgaben bleiben während des Transits ausgesetzt.
Beispiel: Waren, die im Hafen Rotterdam (NL) gelöscht und per Lkw zu einem Zollager in Lyon (FR) transportiert werden, verkehren unter T1.
Interner Transit (T2)
Der T2 betrifft Unionswaren, die durch ein Gebiet außerhalb der EU (z. B. Schweiz) transportiert werden und ihren Unionsstatus bei Ankunft behalten müssen.
Beispiel: Waren, die von Frankreich nach Österreich über die Schweiz versandt werden, verkehren unter T2, um ihren EU-Zollstatus zu erhalten.
TIR-Transit
Das TIR-Karnet (TIR-Übereinkommen 1975) ist ein international anerkanntes Transitdokument, das von mehr als 70 Ländern verwendet wird. Es ermöglicht den Straßentransport von Waren unter Zollverschluss zwischen Nicht-EU-Ländern und der EU (und umgekehrt) mit internationaler Garantie.
NCTS-System
Das NCTS (New Computerised Transit System) ist das IT-System, das die Transitverfahren in der EU und den Ländern des Gemeinsamen Transitübereinkommens verwaltet. Alle T1- und T2-Anmeldungen werden elektronisch über NCTS abgewickelt.
Zollager
Das Zollager ermöglicht die Lagerung von Nicht-Unionswaren in zugelassenen Räumlichkeiten unter Aussetzung von Zollabgaben und Umsatzsteuer, ohne zeitliche Begrenzung.
Lagerarten
| Typ | Betreiber | Verwendung |
|---|---|---|
| Typ I (ehemals A) | Öffentlich | Für alle Wirtschaftsbeteiligten geöffnet |
| Typ II (ehemals B) | Öffentlich | Verantwortung des Einlagernden |
| Typ III (ehemals C) | Privat | Ausschließliche Nutzung durch den Berechtigten |
Info: Seit dem UZK wurde die Lagerklassifizierung vereinfacht. Die früheren Typen A bis F wurden durch Typen I, II und III ersetzt. Das Prinzip bleibt gleich: Lagerung unter Suspension von Abgaben.
Zulässige Vorgänge
Im Zollager sind bestimmte übliche Handhabungen erlaubt:
- Inventur, Umetikettierung, Umpacken
- Qualitätskontrolle, Probenentnahme
- Vorbereitung für Verkauf und Transport
Veredelungsvorgänge sind hingegen nicht erlaubt (siehe aktive Veredelung).
Aktive Veredelung (PA)
Die aktive Veredelung ermöglicht die Einfuhr von Nicht-Unionswaren in die EU unter Suspension von Abgaben, um sie einer Veredelung (Be- oder Verarbeitung, Montage, Reparatur) zu unterziehen, bevor sie:
- Wieder ausgeführt werden (häufigster Fall)
- Zur freien Verwendung gestellt werden (mit Abgabenzahlung)
Vorteile
- Keine Zollabgaben auf importierte Rohstoffe, wenn das Fertigprodukt wieder ausgeführt wird
- Wettbewerbsfähigkeit: Ermöglicht europäischen Herstellern die Nutzung von Rohstoffen zu Weltmarktpreisen
- Möglichkeit der Umsatzsteueraussetzung
Genehmigung
PA erfordert eine vorherige Genehmigung der Zollbehörden, die bewerten:
- Die Art der vorgesehenen Vorgänge
- Den Ausbringungskoeffizienten (Verhältnis Rohstoffe/Fertigprodukte)
- Die Frist für die Veredelung (Zeitraum für Ausfuhr oder Veranlagung zur freien Verwendung)
- Die Anforderungen an die Buchführung
Passive Veredelung (PP)
Die passive Veredelung ist das Gegenstück zur aktiven Veredelung: Sie ermöglicht die vorübergehende Ausfuhr von Unionswaren in ein Drittland zur Veredelung und anschließend die Wiedereinfuhr der veredelten Produkte mit vollständiger oder teilweiser Zollbefreiung.
Berechnung der Abgaben
Die Zollabgaben bei der Wiedereinfuhr werden auf der Basis der im Ausland erzielten Wertzuwachs (Kosten der Veredelung) berechnet, nicht auf den Gesamtwert des veredelten Produkts.
Beispiel: Ein französischer Hersteller exportiert Stoffe nach Marokko zur Bekleidungsherstellung. Bei der Wiedereinfuhr werden die Zölle nur auf den in Marokko hinzugefügten Wert (Herstellungskosten) erhoben.
Achtung: Die passive Veredelung darf nicht für Waren angewendet werden, deren Ausfuhr Anspruch auf Ausfuhrerstattungen oder andere finanzielle Exportvorteile gewährt.
Vorübergehende Verwendung
Die vorübergehende Verwendung ermöglicht die Einfuhr von Nicht-Unionswaren mit vollständiger oder teilweiser Zollbefreiung für eine vorübergehende Nutzung in der EU, mit der Verpflichtung zur Wiederausfuhr im unveränderten Zustand.
Vollständige Befreiung
Betrifft insbesondere:
- Berufsausrüstung (Werkzeuge, Messgeräte, audiovisuelle Ausrüstung)
- Waren für Messen und Ausstellungen
- Handelsmuster
- Transportmittel (Container, Paletten)
- Persönliche Gegenstände und Sportausrüstung
Teilweise Befreiung
Wenn die vollständige Befreiung nicht gilt, ist eine teilweise Befreiung möglich: Es wird ein Zollbetrag von 3 % pro Monat (oder Bruchteil davon) der Gesamtzollsumme erhoben. Die Höchstdauer beträgt 24 Monate.
ATA-Carnet
Das ATA-Carnet (Admission Temporaire) ist ein internationales Zollpapier, das die Formalitäten der vorübergehenden Verwendung vereinfacht. Es gilt in über 70 Ländern für:
- Handelsmuster
- Berufsausrüstung
- Waren für Messen und Ausstellungen
Freizone
Freizonen sind abgegrenzte Gebiete innerhalb des Zollgebiets der EU, in denen Nicht-Unionswaren gelagert, verarbeitet oder verwendet werden können, ohne dass Zollabgaben oder handelspolitische Maßnahmen anfallen.
Merkmale
- Die Waren behalten ihren Nicht-Unionsstatus
- Keine zeitliche Begrenzung der Lagerung
- Veredelungsvorgänge erlaubt (im Gegensatz zum Zollager)
- Vereinfachte Formalitäten bei Ein- und Ausfuhr
Wichtige Freizonen in der EU
Freizonen gibt es in vielen Mitgliedstaaten, insbesondere:
- Hafenfreizonen (Hamburg, Barcelona, Triest)
- Logistik- und Industrie-Freizonen
Zusammenfassende Tabelle
| Verfahren | Zollabgaben | Umsatzsteuer | Dauer | Hauptverwendung |
|---|---|---|---|---|
| Freiverkehr (40) | Bezahlt | Bezahlt | Endgültig | Standard-Einfuhr |
| Verfahren 42 | Bezahlt | Befreit | Endgültig | Einfuhr + innergemeinschaftliche Lieferung |
| Ausfuhr (10) | N/A | Befreit | Endgültig | Endgültiger Austritt aus der EU |
| Transit (T1/T2) | Ausgesetzt | Ausgesetzt | Vorübergehend | Transport unter Zollverschluss |
| Zollager | Ausgesetzt | Ausgesetzt | Unbegrenzt | Lagerung |
| Aktive Veredelung | Ausgesetzt | Ausgesetzt | Nach Genehmigung | Verarbeitung + Ausfuhr |
| Passive Veredelung | Teilweise | Teilweise | Nach Genehmigung | Verarbeitung außerhalb der EU |
| Vorübergehende Verwendung | Befreit | Befreit | Max. 24 Monate | Vorübergehende Nutzung |
| Freizone | Ausgesetzt | Ausgesetzt | Unbegrenzt | Lagerung + Verarbeitung |
Häufig gestellte Fragen
- Was ist das Verfahren 42 und wann wird es angewendet?
- Das Verfahren 42 ermöglicht die Einfuhr von Waren in die EU mit Umsatzsteuerbefreiung, wenn diese unmittelbar in einen anderen Mitgliedstaat geliefert werden (innergemeinschaftliche Lieferung). Die Zollabgaben werden im Einfuhrland bezahlt, die Umsatzsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat. Dieses Verfahren erfordert gültige innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und eine sorgfältige Dokumentation.
- Was ist der Unterschied zwischen Transit T1 und Transit T2?
- T1 (externer Transit) betrifft Nicht-Unionswaren, die unter Aussetzung von Abgaben durch das Gebiet der EU transportiert werden. T2 (interner Transit) betrifft Unionswaren, die durch ein Nicht-EU-Land (z. B. Schweiz) transportiert werden und ihren EU-Zollstatus bei Ankunft behalten müssen. Beide Verfahren werden elektronisch über das NCTS-System abgewickelt.
- Was ist der Unterschied zwischen einem Zollager und einer Freizone?
- Das Zollager ermöglicht die Lagerung unter Aussetzung von Abgaben, erlaubt jedoch nur übliche Handhabungen (Umetikettierung, Umpacken). Die Freizone bietet mehr Flexibilität: Sie erlaubt auch Veredelungsvorgänge mit vereinfachten Formalitäten. In beiden Fällen ist die Lagerdauer unbegrenzt und Abgaben fallen erst bei Veranlagung zur freien Verwendung an.
- Was ist aktive Veredelung und was ist ihr Hauptvorteil?
- Die aktive Veredelung (PA) ermöglicht die Einfuhr von Rohstoffen oder Komponenten unter Aussetzung von Zollabgaben zur Verarbeitung in der EU, gefolgt von der Ausfuhr der Fertigprodukte. Der Hauptvorteil ist der Wegfall von Zollabgaben auf die eingesetzten Materialien, was die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller stärkt. Eine vorherige Genehmigung der Zollbehörden ist erforderlich.
- Was ist ein ATA-Carnet und wann wird es verwendet?
- Das ATA-Carnet ist ein internationales Zollpapier, das die Formalitäten der vorübergehenden Verwendung in über 70 Ländern vereinfacht. Es gilt für Handelsmuster, Berufsausrüstung und Waren für Messen und Ausstellungen. Es ersetzt nationale Bürgschaften und ermöglicht schnelle Zollabfertigungen. Die Waren müssen im unveränderten Zustand wieder ausgeführt werden.