Gesalzenes, getrocknetes und geräuchertes Rindfleischstück (von der Schulter), ohne Knochen, mit einem Wasser/Proteinverhältnis von weniger als 2,8 und mit einem Gesamtkochsalzgehalt von mehr als 1,2 GHT.
Gesalzenes, getrocknetes und geräuchertes Rindfleischstück (von der Schulter), ohne Knochen, mit einem Wasser/Proteinverhältnis von weniger als 2,8 und mit einem Gesamtkochsalzgehalt von mehr als 1,2 GHT.
Gesalzenes, getrocknetes und geräuchertes Rindfleischstück (von der Schulter), ohne Knochen, mit einem Wasser/Proteinverhältnis von weniger als 2,8 und mit einem Gesamtkochsalzgehalt von mehr als 1,2 GHT.
Einreihungsbegründung
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 1 a zu Kapitel 2 (trifft nicht zu);
Zusätzliche Anmerkung 2 E zu Kapitel 2;
Zusätzliche Anmerkung 7 zu Kapitel 2 (trifft nicht zu);
Anmerkung 1 zu Kapitel 16;
Erläuterungen zur KN zu Unterposition 0210 2090;
Untersuchungsbefund der TUA, Zl. 3328/2004 vom 4. Oktober 2004.