BTI DE13413/16-1
Description of goods
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag auf Rollen, mit einer Breite von 1550 mm, - aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer hauchdünnen (augenscheinlich weniger als 0,1 mm dicken) Lage aus Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern (sog. Klebevlies, zur späteren Befestigung des darauf aufgebrachten Bezugsstoffes (nicht Gegenstand der vZTA)), -- mit einer ca. 2 mm dicken Lage aus Zellkunststoff (laut Antrag: Polyurethan), -- mit einer ca. 0,4 mm dicken Lage aus weißen (gebleichten) Kuliergewirken aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, nicht für Vorhänge und Gardinen, - findet laut Antrag Verwendung bei der Ausstattung von KFZ-Sitzen, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Vliesstoff, der Zellkunststoff und das Gewirke gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf die Dicke bestimmt der Kunststoff und im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Vliesstoffe sowie die Gewirke den Charakter der Ware, somit verleiht keiner der Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3921, 5603 und 6006) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, gebleicht, anderes als für Vorhänge und Gardinen"