BTI DE18905/15-1
Description of goods
Bei der als "Damenset" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer mit warenbezogenen Hinweisen bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: - Drei mehrlagige, weiche, jeweils auf eine Kunststofffolie aufgebrachte Damenbinden mit folgendem Lagenaufbau: -- eine Außenlage aus einem Vliesstoff aus Spinnstofffasern, -- eine weiche, watteähnliche Sauglage aus Zellstofffasern mit einer Beimischung an absorbierendem Granulat, -- eine Außenlage aus geprägter Kunststofffolie, auf die mittig Klebestreifen zur Fixierung im Slip aufgebracht sind. Die Klebestreifen sind durch ein Papier abgedeckt. - Die drei Binden sind in einem klarsichtigen Kunststofftütchen verpackt. - Eine mehrlagige, weiche, auf eine Kunststofffolie aufgebrachte Damenbinde mit folgendem Lagenaufbau: -- eine Außenlage aus einem Vliesstoff aus Spinnstofffasern, -- eine Zwischenlage aus einem Papier, -- eine weiche, watteähnliche Sauglage aus Zellstofffasern, mit einer Beimischung an absorbierendem Granulat, -- eine Zwischenlage aus einem Papier, -- eine Außenlage aus geprägter Kunststofffolie, auf die mittig und an den Längsseiten (Flügeln) jeweils Klebestreifen zur Fixierung im Slip aufgebracht sind. Die Klebestreifen sind jeweils durch ein Papier abgedeckt. - Ein zylinderförmiges Tampon mit abgerundeter Kuppe, bestehend aus einem gepressten, gerillten und saugfähigen Watteband aus Viskosefasern mit einem Überzug aus geprägter Kunststofffolie und einem am unteren Ende des Tampons liegenden sog. Rückholfaden aus Polyester. Der Tampon ist in klarsichtiger, bedruckter Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Hygienische Binden (Einlagen), aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zum TARIC-Code 9619 00 71 10, da ihr wesentlicher Charakter nach der Menge durch die Damenbinden bestimmt wird. Bei den Damenbinden handelt es sich zolltarifrechtlich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Anteile aus Zellstofffasern und Papier bestimmt wird.
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