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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE13399/16-19619007110

Bei den vorgelegten, als "ultradünne Binden für die weibliche Monatshygiene" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um jeweils an beiden Längsseiten mit Flügeln versehene Slipeinlagen (max. Länge x Breite etwa 28,5 x 16,0 cm) mit folgendem Aufbau: 1. Eine Außenschicht aus einem bedruckten Vlies aus Chemiefasern. 2. Eine Zwischenschicht aus einem Vlies aus Chemiefasern. 3. Ein sog. Saugkern aus einem Vlies aus Zellstofffasern (Abmessungen etwa 22,1 x 7,0 cm), das zur Steigerung der Saugfähigkeit mit einem Superabsorber versehen ist. 4. Eine Außenschicht aus Kunststofffolie, die mit zwei Flügeln ausgestattet und auf der Oberseite mit mehreren Klebestreifen zur Fixierung im Slip versehen ist. Die Klebestreifen auf den Flügeln sind durch ein silikonisiertes Papier abgedeckt. Die in Längsrichtung verlaufenden Klebestreifen sind durch eine Kunststofffolie abgedeckt, die gleichzeitig als Einzelverpackung dient. Die vier Schichten sind miteinander verklebt. Die einzeln verpackten Binden sind zu 14 Stück in einem Kunststoffbeutel verpackt. Derartige Waren gehören als "Hygienische Binden (Einlagen), aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zum TARIC-Code 9619 00 71 10, da es sich zolltarifrechtlich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung durch die Zellstofffasern des Saugkerns bestimmt wird.

DE18905/15-19619007110

Bei der als "Damenset" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer mit warenbezogenen Hinweisen bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: - Drei mehrlagige, weiche, jeweils auf eine Kunststofffolie aufgebrachte Damenbinden mit folgendem Lagenaufbau: -- eine Außenlage aus einem Vliesstoff aus Spinnstofffasern, -- eine weiche, watteähnliche Sauglage aus Zellstofffasern mit einer Beimischung an absorbierendem Granulat, -- eine Außenlage aus geprägter Kunststofffolie, auf die mittig Klebestreifen zur Fixierung im Slip aufgebracht sind. Die Klebestreifen sind durch ein Papier abgedeckt. - Die drei Binden sind in einem klarsichtigen Kunststofftütchen verpackt. - Eine mehrlagige, weiche, auf eine Kunststofffolie aufgebrachte Damenbinde mit folgendem Lagenaufbau: -- eine Außenlage aus einem Vliesstoff aus Spinnstofffasern, -- eine Zwischenlage aus einem Papier, -- eine weiche, watteähnliche Sauglage aus Zellstofffasern, mit einer Beimischung an absorbierendem Granulat, -- eine Zwischenlage aus einem Papier, -- eine Außenlage aus geprägter Kunststofffolie, auf die mittig und an den Längsseiten (Flügeln) jeweils Klebestreifen zur Fixierung im Slip aufgebracht sind. Die Klebestreifen sind jeweils durch ein Papier abgedeckt. - Ein zylinderförmiges Tampon mit abgerundeter Kuppe, bestehend aus einem gepressten, gerillten und saugfähigen Watteband aus Viskosefasern mit einem Überzug aus geprägter Kunststofffolie und einem am unteren Ende des Tampons liegenden sog. Rückholfaden aus Polyester. Der Tampon ist in klarsichtiger, bedruckter Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Hygienische Binden (Einlagen), aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zum TARIC-Code 9619 00 71 10, da ihr wesentlicher Charakter nach der Menge durch die Damenbinden bestimmt wird. Bei den Damenbinden handelt es sich zolltarifrechtlich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Anteile aus Zellstofffasern und Papier bestimmt wird.

DEBTI49629/18-19619007100

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer mit warenbezogenen Hinweisen bedruckten Pappschachtel verpackt sind: - Drei mehrlagige, weiche, jeweils auf eine Kunststofffolie aufgebrachte Damenbinden mit folgendem Lagenaufbau: -- eine Außenlage aus einem Vliesstoff aus Spinnstofffasern, -- eine weiche, watteähnliche Sauglage aus Zellstofffasern mit beigemischtem absorbierendem Granulat, -- eine Außenlage aus geprägter Kunststofffolie, auf die mittig Klebestreifen zur Fixierung im Slip aufgebracht sind. Die Klebestreifen sind durch ein Papier abgedeckt. - Die drei Binden sind in einem klarsichtigen Kunststofftütchen verpackt. - Eine mehrlagige, weiche, auf eine Kunststofffolie aufgebrachte Damenbinde mit folgendem Lagenaufbau: -- eine Außenlage aus einem Vliesstoff aus Spinnstofffasern, -- eine Zwischenlage aus einem Papier, -- eine weiche, watteähnliche Sauglage aus Zellstofffasern, mit beigemischtem absorbierendem Granulat, -- eine Zwischenlage aus einem Papier, -- eine Außenlage aus geprägter Kunststofffolie, auf die mittig und an den Längsseiten (Flügeln) jeweils Klebestreifen zur Fixierung im Slip aufgebracht sind. Die Klebestreifen sind jeweils durch ein Papier abgedeckt. - Ein zylinderförmiges Tampon mit abgerundeter Kuppe, bestehend aus einem gepressten, gerillten und saugfähigen Watteband aus Viskosefasern mit einem Überzug aus geprägter Kunststofffolie und einem am unteren Ende des Tampons liegenden sog. Rückholfaden aus Polyester. Der Tampon ist in klarsichtiger, bedruckter Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Hygienische Binden (Einlagen), aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zum TARIC-Code 9619 00 71 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Menge durch die Damenbinden bestimmt wird. Bei den Damenbinden handelt es sich zolltarifrechtlich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Anteile aus Zellstofffasern und Papier bestimmt wird.

DE11994/17-19619007100

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um an beiden Längsseiten mit Flügeln versehene Slipeinlagen (max. Länge x Breite etwa 28,5 x 16,0 cm) mit folgendem Aufbau: 1. Eine Außenschicht aus einem bedruckten Vlies aus Chemiefasern. 2. Eine Zwischenschicht aus einem Vlies aus Chemiefasern. 3. Ein sog. Saugkern aus einem Vlies aus Zellstofffasern (Abmessungen etwa 22,1 x 7,0 cm), das zur Steigerung der Saugfähigkeit mit einem Superabsorber versehen ist. 4. Eine Außenschicht aus Kunststofffolie, die mit zwei Flügeln ausgestattet und auf der Oberseite mit mehreren Klebestreifen zur Fixierung im Slip versehen ist. Die Klebestreifen auf den Flügeln sind durch ein silikonisiertes Papier abgedeckt. Die in Längsrichtung verlaufenden Klebestreifen sind durch eine Kunststofffolie abgedeckt, die gleichzeitig als Einzelverpackung dient. Die vier Schichten sind miteinander verklebt. Die einzeln verpackten Binden sind zu 14 Stück in einem Kunststoffbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Hygienische Binden (Einlagen), aus Stoffen aller Art, aus anderen Stoffen als Spinnstoffwatte und anderen Spinnstoffen" zum TARIC-Code 9619 00 71 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung durch die Zellstofffasern des Saugkerns bestimmt wird.

DE5023/14-19619008110

Bei den als "Babywindeln" bezeichneten Waren handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um einen mehrlagigen Einwegartikel in Form einer Windel für Babys und Kleinkinder, mit folgendem Lagenaufbau (von innen nach außen): - eine Außenlage aus einem Vlies aus Chemiefasern, - eine mehrlagig aufgebaute Saugeinlage, bestehend aus - - einer Außenlage aus Tissue-Papier, - - einer watteartigen Innenlage aus Halbstoff aus Baumwolle (lt. Antrag) mit Superabsorber und - - einer Außenlage aus Tissue-Papier, - eine Zwischenlage aus Kunststofffolie und - eine Außenlage aus einem farbig bedruckten Vlies aus (lt. Antrag: Chemiefasern), mit einem Streifen aus bedruckter, gelochter Kunststofffolie versehen. Im Taillen- sowie im Leistenbereich ist die Windel mit eingebetteten, gummielastischen Fäden ausgestattet. Daneben ist die Windel mit zwei Klettverschlüssen zum Fixieren der Windel am Körper ausgestattet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Windeln für Säuglinge und Kleinkinder, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zum TARIC-Code 9619 00 81 10, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch den Halbstoff aus Baumwolleund das Papier der Saugeinlage bestimmt wird.

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