BTI DE2030/13-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben der Antragstellerin handelt es sich um für die menschliche Ernährung geeignete Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen in Form von ganzen rohen, gefrorenen Häuten (Dermis und Epidermis), die von genießbaren Schlachtkörpern unter Lebensmittel-Hygienevorschriften entnommen worden sind. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der veterinärrechtlichen Beurteilung um für die menschliche Ernährung geeignete (genießbare) Erzeugnisse handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, gefroren, keine Lebern".