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1 Ergebnisse für "0206490000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

020649000080andere6%
DE2030/13-10206490000

Nach den Antragsangaben der Antragstellerin handelt es sich um für die menschliche Ernährung geeignete Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen in Form von ganzen rohen, gefrorenen Häuten (Dermis und Epidermis), die von genießbaren Schlachtkörpern unter Lebensmittel-Hygienevorschriften entnommen worden sind. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der veterinärrechtlichen Beurteilung um für die menschliche Ernährung geeignete (genießbare) Erzeugnisse handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, gefroren, keine Lebern".

DEBTI24992/25-10906190000

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der Ware um getrocknete, geschnittene Zimtstangen aus Rinde von Bäumen der Art Cinnamomum cassia (Cinnamomum aromaticum; Chinesischer Zimt). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderen Zimt als Cinnamomum zeylanicum Blume, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI24979/25-10906190000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um getrocknete, ganze Zimtblüten von Bäumen der Art Cinnamomum cassia (Cinnamomum aromaticum; Chinesischer Zimt). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderen Zimt als Cinnamomum zeylanicum Blume, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI23924/23-10506900000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Straußenknochen XXL, LA 70803" um einen Knochen des Straußes mit geringen Fleischanhaftungen. Das unbehandelte Erzeugnis mit einer Größe von ca. 30 cm enthält keine weiteren Zusätze. Die Knochen sind als Ergänzungsfuttermittel für Hunde (Tierfutter) bestimmt und in einem bedruckten Kunststoffbeutel als Futtermittel für Hunde verpackt. Da laut zusätzlichen Antragsangaben die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "rohe Knochen, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet, andere als in der Unterposition (HS) 0506 10 genannte".

DEBTI13823/22-10906190000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um getrocknete, ganze Zimtstangen aus Zimtrinde von Bäumen der Art Cinnamomum cassia (Cinnamomum aromaticum; Chinesischer Zimt). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderen Zimt als Cinnamomum zeylanicum Blume, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI