BTI DE22021/13-1
Description of goods
Zuckerware; Kaugummi. Bei der Ware handelt es sich um ein rosa, aufgerolltes, etwa 1,5 cm breites Kaugummiband (Ø Rolle ca. 5 cm; deklariertes Nettogewicht: 30 g), verpackt in einer transparenten Kunststofffolie. Die Kaugummirolle ist in einer Plastiksignalpfeife mit Entnahmeklappe enthalten. Das Erzeugnis ist zusammen mit einem mehrsprachigen Anhängeretikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltariflich handelt es sich bei der mehrteiligen Ware nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3b) zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Somit sind die einzelnen Bestandteile, Kaugummi und Signalpfeife, getrennt in den Zolltarif einzureihen. Die Zuckerware ist nach den als zutreffend unterstellten Angaben als Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, in die Unterposition 1704 1010 der KN einzureihen. Für die Signalpfeife wird eine getrennte Zolltarifauskunft erteilt.