BTI DE3493/13-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Warenprobe und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrocknete Rippen vom Kalb (Rind) mit sehr geringen Fleischanhaftungen, ohne weitere Zusätze. Die Rippen sind in Großgebinden verpackt und als Naturkauartikel für Hunde (Tierfutter) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der grenzveterinärrechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein für die menschliche Ernährung ungeeignetes (ungenießbares) Erzeugnis handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um rohe Knochen.