Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "0506900000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

050690000080andere6%
DEBTI23924/23-10506900000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Straußenknochen XXL, LA 70803" um einen Knochen des Straußes mit geringen Fleischanhaftungen. Das unbehandelte Erzeugnis mit einer Größe von ca. 30 cm enthält keine weiteren Zusätze. Die Knochen sind als Ergänzungsfuttermittel für Hunde (Tierfutter) bestimmt und in einem bedruckten Kunststoffbeutel als Futtermittel für Hunde verpackt. Da laut zusätzlichen Antragsangaben die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "rohe Knochen, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet, andere als in der Unterposition (HS) 0506 10 genannte".

DEBTI25236/17-10506900000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Granulat aus zerkleinerten und mittels Dampfstrahl gereinigten Fischknochen. Das in unterschiedlichen Größen (Puder bis "Kieselgröße") zerkleinerte Granulat ist nicht für die menschliche Ernährung geeignet (ungenießbar). Zolltarifrechtlich handelt es sich um nicht mit Säure behandelte Knochen, andere als rohe Knochen.

DE6149/13-10506900000

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um einen ca. 40 cm langen und an den beiden Gelenkkopf-Enden ca. 15 cm breiten, aus dem Fleisch ausgelösten Knochen vom Rind mit geringen Fleischanhaftungen, ohne weitere Zusatzstoffe. Der Knochen wurde gekocht, gebleicht und durch Hitze stark getrocknet. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der veterinärrechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein für die menschliche Ernährung ungeeignetes (ungenießbares) Erzeugnis handelt. Die Ware ist verschweißt in einer transparenten Kunststofffolie mit einem Kunststoffnetzbeutel verpackt und ist zur Verwendung als Futtermittel für Hunde (sog. Jumbo-Kauknochen, 1200 g) bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Knochen als in den Codenummern 0506 1000 00 0 und 0506 9000 00 1 genannt, nicht für die menschliche Ernährung geeignet".

DE6141/13-10506900000

Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Warenprobe und den ergänzenden Angaben handelt es sich um Unterbeine vom Schaf, mit geringen bzw. ohne Fleischanhaftungen, ohne weitere Zusätze. Die durch Hitze stark getrockneten Schafsunterbeine sind in Beuteln mit einem Inhalt von 20 Stück lose verpackt und als Kauartikel für Hunde (Tierfutter) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der grenzveterinärrechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein für die menschliche Ernährung ungeeignetes (ungenießbares) Erzeugnis handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Knochen, andere als in den Codenummern 0506 1000 00 0 und 0506 9000 00 1 genannt, nicht für die menschliche Ernährung geeignet.

DE3493/13-10506900000

Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Warenprobe und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrocknete Rippen vom Kalb (Rind) mit sehr geringen Fleischanhaftungen, ohne weitere Zusätze. Die Rippen sind in Großgebinden verpackt und als Naturkauartikel für Hunde (Tierfutter) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der grenzveterinärrechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein für die menschliche Ernährung ungeeignetes (ungenießbares) Erzeugnis handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um rohe Knochen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI