BTI DE4253/11-2
Description of goods
Andere Ware aus Eisen oder Stahl; Rundbörse aus unedlem Metall. Bei der als Rundbörse bezeichneten Ware handelt es sich um ein rundes aufklappbares Behältnis mit einem Durchmesser von etwa 7 cm und einer Höhe von ca. 3,5 cm. Es besteht aus zwei runden bunt bedruckten Schalen aus unedlem Metall und ist mit einem fast umlaufenden Doppelreißverschluss zu schließen. Innen weist das Erzeugnis keine Einteilung auf. Die Ware ist mit einem kleinen Karabinerhaken aus unedlem Metall ausgestattet. In dem Behältnis sind zwei einzeln verpackte Kaugummitafeln enthalten, deren Verpackungen jeweils ein Abziehbild aufweisen. Nach den vorgelegten Informationen sind 16 Rundbörsen in einem Display und 4 Displays je Karton verpackt. Zolltariflich handelt es sich bei der mehrteiligen Ware nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3b) zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Die Rundbörse wird nicht als übliche Verpackung für Kaugummi angesehen. Die Rundbörse ist eindeutig zur mehrfachen Verwendung geeignet. Somit sind die einzelnen Bestandteile, Kaugummi, Abziehbild und Rundbörse, getrennt in den Zolltarif einzureihen. Die Rundbörse ist als andere Ware aus Eisen oder Stahl, den Tabakdosen, Zigarettenetuis, Puderdosen, Lippenstifthülsen ähnlicher Gegenstand für den Taschengebrauch, in die KN-Unterposition 7326 9010 einzureihen. Eine Einreihung in Kapitel 42 wird auf Grund der Beschaffenheit ausgeschlossen. Für den Kaugummi und das Abziehbild wird jeweils eine getrennte Zolltarifauskunft erteilt.