BTI DE8770/15-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um ein Pulver aus getrockneten, gemahlenen Blättern von Pflanzen der Art Drimys aromatica (Synonym Tasmannia lanceolata). Die sogenannten Tasmanischen Pfefferblätter werden nach Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich als Gewürz verwendet. Die Blätter sind in runden Blechdosen (Inhalt: 60g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Andere Gewürze als in den Positionen (HS) 0904 bis 0909 und den Unterpositionen (KN) 0910 1000 bis 0910 9950 genannt, gemahlen".