DEBTI43050/20-10910999900
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um getrockneten Sumach.
Die Ware wurde nach den ergänzenden Angaben aus den zerkleinerten Früchten der Art Rhus coriaria (Gerber-Sumach, Gewürz-Sumach) gewonnen. Die Partikelgröße der Ware ist überwiegend 0,5 - 1 mm. Die Ware ist mit Speisesalz gemischt worden (maximal 6 GHT). Dessen ungeachtet hat die Mischung jedoch den Charakter einer Ware der Position 0910 behalten.
Das Sumachpulver ist in einer wiederverschließbaren Verpackung aus Kunststofffolie für die Abgabe zum Einzelverkauf aufgemacht (Nettogewicht 100 g).
Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "andere Gewürze, andere Mischungen als Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 a) oder b) zu Kapitel 09, andere als in den TARIC-Codes 0910 9910 00 bis 0910 9991 00 genannt ".