BTI DE9423/14-1
Description of goods
Bei den als "Hundewindeln" bezeichneten Waren handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um Einwegwindeln für Hunde mit folgendem Lagenaufbau: 1. Eine Außenlage aus einem thermisch verfestigten Vliesstoff aus Chemiefasern, 2. Eine Zwischenlage aus Kunststofffolie, 3. Eine Zwischenlage aus Tissue-Papier, 4. Eine watteartige Einlage (Sauglage) aus gewichtsmäßig vorherrschenden Vliesen aus Zellstofffasern mit einer Beimischung von Superabsorbergranulat (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), 5. Eine Außenlage aus einem thermisch verfestigen Vliesstoff aus Chemiefasern (ist mit der Außenlage unter 1. und der Zwischenlage unter 2. verklebt) Abbildung siehe Anlage. Die Windeln sollen von Hunden zu hygienischen Zwecken (z. B. bei Inkontinenz, Läufigkeit, nach Operationen und auf Reisen) getragen werden. Für einen sicheren Sitz sind sie mit Gummizügen an Bund und Beinausschnitten, zwei beidseitigen Klebeverschlüssen zum Verschließen der Windel sowie einer Rutenöffnung ausgestattet. Sie sind in unterschiedlichen Größen für verschiedene Hunderassen mit unterschiedlichem Taillenumfang erhältlich. Jeweils 12 Windeln sind in einem klarsichtigen, mit zwei mit warenbezogenen Hinweisen bedruckten Etiketten beklebten Kunststoffbeutel mit Eurolochung verpackt. Derartige Waren gehören als "den Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder ähnliche Waren, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 9619 00 89 10 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach Umfang/ Gewicht durch die Vliese aus Zellstofffasern der Sauglage bestimmt wird.