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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE9423/14-19619008910

Bei den als "Hundewindeln" bezeichneten Waren handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um Einwegwindeln für Hunde mit folgendem Lagenaufbau: 1. Eine Außenlage aus einem thermisch verfestigten Vliesstoff aus Chemiefasern, 2. Eine Zwischenlage aus Kunststofffolie, 3. Eine Zwischenlage aus Tissue-Papier, 4. Eine watteartige Einlage (Sauglage) aus gewichtsmäßig vorherrschenden Vliesen aus Zellstofffasern mit einer Beimischung von Superabsorbergranulat (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), 5. Eine Außenlage aus einem thermisch verfestigen Vliesstoff aus Chemiefasern (ist mit der Außenlage unter 1. und der Zwischenlage unter 2. verklebt) Abbildung siehe Anlage. Die Windeln sollen von Hunden zu hygienischen Zwecken (z. B. bei Inkontinenz, Läufigkeit, nach Operationen und auf Reisen) getragen werden. Für einen sicheren Sitz sind sie mit Gummizügen an Bund und Beinausschnitten, zwei beidseitigen Klebeverschlüssen zum Verschließen der Windel sowie einer Rutenöffnung ausgestattet. Sie sind in unterschiedlichen Größen für verschiedene Hunderassen mit unterschiedlichem Taillenumfang erhältlich. Jeweils 12 Windeln sind in einem klarsichtigen, mit zwei mit warenbezogenen Hinweisen bedruckten Etiketten beklebten Kunststoffbeutel mit Eurolochung verpackt. Derartige Waren gehören als "den Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder ähnliche Waren, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 9619 00 89 10 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach Umfang/ Gewicht durch die Vliese aus Zellstofffasern der Sauglage bestimmt wird.

DEBTI13323/25-19619008900

Es handelt sich um mehrlagige Einwegartikel in verschiedenen Größen/Saugstärken in Form von den Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder ähnlichen Erzeugnissen für Frauen. Sie bestehen aus Vliesstoff aus Chemiefasern und aus Kunststofffolie. Im Inneren sind sie mit einer Sauglage aus einer Mischung aus weichen, watteähnlichen Zellstofffasern und einem Flüssigkeit absorbierenden Granulat ausgestattet. Die Waren bestehen jeweils aus einem Stück und sind im Leistenbereich mit in den Vliesstoff eingebetteten Elastomerfäden versehen. Die untere äußere Seite ist mit einem Klebestreifen versehen, der durch ein Schutzpapier abgedeckt ist. Die Waren dienen als hygienisches Hilfsmittel zur Inkontinenzversorgung von Frauen und sind sortiert nach Artikelnummern zu Verkaufseinheiten von jeweils 8 x 20 Stück aufgemacht. Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere den Windeln und Windeleinlagen ähnliche Waren (z. B. Artikel für Inkontinenz), nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zum TARIC-Code 9619 00 89 00.

DEBTI13624/25-19619008900

Es handelt sich um mehrlagige Einwegartikel in verschiedenen Größen/Saugstärken in Form von den Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder ähnlichen Erzeugnissen für Erwachsene. Sie bestehen aus Vliesstoff aus Chemiefasern und aus Kunststofffolie. Im Inneren sind sie mit einer Sauglage aus einer Mischung aus weichen, watteähnlichen Zellstofffasern und einem Flüssigkeit absorbierenden Granulat ausgestattet. Die Waren bestehen jeweils aus einem Stück und sind im Taillenbereich sowie im Beinausschnitt mit in den Vliesstoff eingebetteten Elastomerfäden versehen, wodurch sie sich an den menschlichen Körper anpassen und keine Flüssigkeit austreten soll. Die Waren dienen als hygienisches Hilfsmittel zur Inkontinenzversorgung von Erwachsenen. Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere den Windeln und Windeleinlagen ähnliche Waren (z. B. Artikel für Inkontinenz), nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zum TARIC-Code 9619 00 89 00.

DEBTI13320/25-19619008900

Es handelt sich um mehrlagige Einwegartikel in verschiedenen Größen/Saugstärken in Form von den Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder ähnlichen Erzeugnissen für Erwachsene. Sie bestehen aus Vliesstoff aus Chemiefasern und aus Kunststofffolie. Im Inneren sind sie mit einer Sauglage aus einer Mischung aus weichen, watteähnlichen Zellstofffasern und einem Flüssigkeit absorbierenden Granulat ausgestattet. Die Waren bestehen jeweils aus einem Stück und sind im  Beinausschnitt mit in den Vliesstoff eingebetteten Elastomerfäden versehen, wodurch sie sich an den menschlichen Körper anpassen und keine Flüssigkeit austreten soll. Die Waren dienen als hygienisches Hilfsmittel zur Stuhl- und Inkontinenzversorgung von Erwachsenen. Sie sind zu Verkaufseinheiten von jeweils 4 x 25 Stück aufgemacht. Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere den Windeln und Windeleinlagen ähnliche Waren (z. B. Artikel für Inkontinenz), nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zum TARIC-Code 9619 00 89 00.

DEBTI50672/24-19619008900

Es handelt sich um Einwegwindeln für Hunde, im Wesentlichen bestehend aus folgenden Lagen: - einer äußeren Lage aus Vliesstoff aus Chemiefasern (lt. Antragsteller Polyester), - einem absorbierenden Kern zum Auffangen und Speichern von Flüssigkeiten mit   einer Außenlage aus Tissue-Papier, einer Einlage (Sauglage) aus einer Mischung   aus watteähnlichen Zellstofffasern und einem sog. Superabsorber (flüssigkeitsabsorbierendes    Granulat) sowie einer Außenlage aus Tissue-Papier, und - einer inneren Lage aus einem Vliesstoff aus Chemiefasern. Die Windeln sollen von Hunden zu hygienischen Zwecken z. B. bei Inkontinenz, Läufigkeit, nach Operationen und auf Reisen getragen werden. Für einen sicheren Sitz sind sie mit Gummizügen an Bund und Beinausschnitten, zwei beidseitigen Klebeverschlüssen zum Verschließen der Windel sowie einer Öffnung für die Rute ausgestattet.  Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den Windeln ähnliche Waren, aus anderen Stoffen als aus Spinnstoffwatte und anderen Spinnstoffen" zur Codenummer 9619 00 89 00 9 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang und der Bedeutung für die Verwendung durch die Nicht-Spinnstoff-Anteile bestimmt wird.

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