BTI DE9758/10-1
Description of goods
Offenes Fahrzeug, sog. ATV-Fahrzeug, im Wesentlichen ausgestattet mit einem Sitz für den Fahrer, einer Lenkvorrichtung in Form eines Motorradlenkers und einer Anhängevorrichtung. Die technischen Merkmale des vierrädrigen Geländefahrzeuges gestatten ein Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten von mindestens dem Zweifachen des Eigengewichtes; somit liegt zolltariflich eine Zugmaschine im Sinne der Pos. 8701 vor. Das Fahrzeug besitzt Reifen mit tiefem Profil und kann zur Personenbeförderung in schwer zugänglichem Gelände, aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden. Es verfügt nicht über spezielle Ausstattungsmerkmale für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Nutzung. Technische Daten des Fahrzeugs a) lt. techn. Gutachten, auszugsweise: - angebaute Kupplung - Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang - Vierradantrieb mit Kardanwelle - ein Sitz - Lenkung nach dem Ackermannprinzip - grobstollige Geländereifen - Anhängelast: 850 kg - Eigengewicht: 240 bis 420 kg b) lt. Antragsteller / Datenblatt, auszugsweise: - Motorleistung: 34 kW - Hubraum: 695 ccm - Viertaktbenzinmotor - Maße: 2.135 x 1.250 x 1.220 mm (L/B/H) - Leergewicht trocken / fahrfertig: 275 kg / 296 kg - zul. Gesamtgewicht: 470 kg Das Geländefahrzeug (Quad / ATV) ist als "Zugmaschine (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709), nicht von den UPos. (KN) 8701 10 bis 8701 30 erfasst, kein Acker- oder Forstschlepper" einzureihen.