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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

AT2016/0005758701909000

Motorisierte Zugmaschine mit einem 36 VDC Elektromotor, zum Ziehen von Flugzeugen bis 6804 kg auf Flughäfen. Das Fahrzeug (Abmessungen LxBxH: ca. 3,3 x 0,8 x 1,3 m), bestehend aus: - einer Metallplattform mit 4 Rädern auf der eine handbetriebene Zugwinde montiert ist, - einer offenen Fahrerplattform mit Lenkrad und Bedienhebeln, - einer Hebevorrichtung mit Hydraulikpumpe (die manuell vom Fahrerstand bedient wird). Mit der Winde wird das Bugrad eines Flugzeuges manuell auf die Hebevorrichtung gezogen. Mittels der Handpumpe wird das Bugrad angehoben. Danach kann das Flugzeug am Flughafen transportiert werden. (Abbildung siehe Anlage)

DE14837/12-18701909000

Zugmaschine, sog. Schwerlast-Zugmaschine HZ 46.40 / 49 W 8x8, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge oder Lasten gebaut, - vierachsige Zugmaschine mit einer Länge von ca. 11,4 m, einer Breite von ca. 2,8 m und einer Höhe von ca. 3,8 m, - mit einem 780 PS starken V-16 Motor, - mit einem Gesamtgewicht von ca. 70 Tonnen und einer Zugkraft von ca. 400 Tonnen, - mit einer im Verhältnis zu den Abmessungen des Fahrzeuges und der Leistungskraft des Motors kleinen Ladefläche, - - sie dient zur Aufnahme von Ballast (z.B. Zementblöcken) um die Bodenhaftung der Antriebsräder zu verstärken und somit die Zugkraft des Fahrzeugs zu erhöhen (Belastungsbrücke), - keine Sattel-Straßenzugmaschine der Unterposition 8701 20, da nicht für den Gebrauch auf Straßen zum Transport von Frachtgut über erhebliche Entfernungen bestimmt, - kein Sammlungsstück der Position 9705, da das Fahrzeug nicht selten ist (beide gebauten Exemplare dieses Modells existieren noch) und es auch keine technischen Besonderheiten oder gravierende technische Entwicklungsschritte aufweist. "Zugmaschine, kein Einachsschlepper, keine Sattel-Straßenzugmaschine, kein Acker- oder Forstschlepper"

DE12587/12-18701909000

Zugmaschine, sog. Sportsman 800 EFI, Foto siehe Anlage, - offenes Fahrzeug in Form eines vierradgetriebenen Geländefahrzeuges, - lt. Antrag / Datenblatt / technischem Gutachten mit - - einem Eigengewicht von 347 kg, - - einem einzigen Sitz für den Fahrer, - - einer Lenkvorrichtung (Ackermann-Prinzip) in Form eines Motorradlenkers, mit montierten Kontrolleinrichtungen, - - einem Bremssystem an allen Rädern, - - einem Automatikgetriebe und einem Rückwärtsgang, - - einem speziellen Motor für schwer zugängliches Gelände mit ausreichender Zugkraft bei niedriger Drehzahl, - - Wellen zur Kraftübertragung auf die Räder, - - stark profilierten Reifen, - - einer Anhängevorrichtung, - - einer Abschleppkapazität von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichtes (850 kg), - aufgrund der technischen Merkmale zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten konzipiert. "Zugmaschine (Quad), nicht von den Unterpositionen 8701 10 bis 8701 30 erfasst, kein Acker- oder Forstschlepper"

DE9756/10-18701909000

Offenes Fahrzeug, sog. ATV-Fahrzeug, im Wesentlichen ausgestattet mit einem Sitz für den Fahrer, einer Lenkvorrichtung in Form eines Motorradlenkers und einer Anhängevorrichtung. Die technischen Merkmale des vierrädrigen Geländefahrzeuges gestatten ein Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten von mindestens dem Zweifachen des Eigengewichtes; somit liegt zolltariflich eine Zugmaschine im Sinne der Pos. 8701 vor. Das Fahrzeug besitzt Reifen mit tiefem Profil und kann zur Personenbeförderung in schwer zugänglichem Gelände, aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden. Es verfügt nicht über spezielle Ausstattungsmerkmale für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Nutzung. Technische Daten des Fahrzeugs a) lt. techn. Gutachten, auszugsweise: - angebaute Kupplung - Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang - Vierradantrieb mit Kardanwelle - ein Sitz - Lenkung nach dem Ackermannprinzip - grobstollige Geländereifen - Anhängelast: 850 kg - Eigengewicht: 240 bis 420 kg b) lt. Antragsteller / Datenblatt, auszugsweise: - Motorleistung: 20 kW - Hubraum: 376 ccm - Viertaktbenzinmotor - Maße: 2.175 x 1.145 x 1.200 mm (L/B/H) - Leergewicht trocken / fahrfertig: 268 kg / 279 kg - zul. Gesamtgewicht: 451 kg Das Geländefahrzeug (Quad / ATV) ist als "Zugmaschine (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709), nicht von den UPos. (KN) 8701 10 bis 8701 30 erfasst, kein Acker- oder Forstschlepper" einzureihen.

DE9758/10-18701909000

Offenes Fahrzeug, sog. ATV-Fahrzeug, im Wesentlichen ausgestattet mit einem Sitz für den Fahrer, einer Lenkvorrichtung in Form eines Motorradlenkers und einer Anhängevorrichtung. Die technischen Merkmale des vierrädrigen Geländefahrzeuges gestatten ein Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten von mindestens dem Zweifachen des Eigengewichtes; somit liegt zolltariflich eine Zugmaschine im Sinne der Pos. 8701 vor. Das Fahrzeug besitzt Reifen mit tiefem Profil und kann zur Personenbeförderung in schwer zugänglichem Gelände, aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden. Es verfügt nicht über spezielle Ausstattungsmerkmale für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Nutzung. Technische Daten des Fahrzeugs a) lt. techn. Gutachten, auszugsweise: - angebaute Kupplung - Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang - Vierradantrieb mit Kardanwelle - ein Sitz - Lenkung nach dem Ackermannprinzip - grobstollige Geländereifen - Anhängelast: 850 kg - Eigengewicht: 240 bis 420 kg b) lt. Antragsteller / Datenblatt, auszugsweise: - Motorleistung: 34 kW - Hubraum: 695 ccm - Viertaktbenzinmotor - Maße: 2.135 x 1.250 x 1.220 mm (L/B/H) - Leergewicht trocken / fahrfertig: 275 kg / 296 kg - zul. Gesamtgewicht: 470 kg Das Geländefahrzeug (Quad / ATV) ist als "Zugmaschine (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709), nicht von den UPos. (KN) 8701 10 bis 8701 30 erfasst, kein Acker- oder Forstschlepper" einzureihen.

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