BTI DEB/458/09-1
Description of goods
Offenes Fahrzeug mit einem Sitz für den Fahrer, einer Lenkvorrichtung in Form eines Motorradlenkers mit montierten Kontrolleinrichtungen, einer Beleuchtungseinrichtung, zwei Gepäckträgern (vorn und hinten) und einer Anhängevorrichtung. Die technischen Merkmale des vierrädrigen Geländefahrzeuges gestatten ein Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten von mindestens dem Zweifachen des Eigengewichtes; somit liegt zolltariflich eine Zugmaschine im Sinne der Pos. 8701 vor. Das Fahrzeug besitzt Reifen mit tiefem Profil und kann zur Personenbeförderung in schwer zugänglichem Gelände, aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden. Es verfügt nicht über spezielle Ausstattungsmerkmale für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Nutzung. Technische Daten des Fahrzeugs (auszugsweise): - Viertaktbenzinmotor - 2.065 x 1.180 x 1.140 mm (Länge x Breite x Höhe) - Eigengewicht: 274 kg - 686 ccm Hubraum - Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang - 550 kg zulässige Anhängelast Das zwei- oder vierradgetriebene Geländefahrzeug (Quad / ATV) ist als "Zugmaschine (ausgenommen Kraftkarren der Position 8709), nicht von den UPos. (KN) 8701 10 bis 8701 30 erfasst, kein Acker- oder Forstschlepper" einzureihen.