BTI DEBTI10099/24-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der sog. "Bambusmatte, Art.-Nr. 80054" um eine Matte aus dünnen Bambusstäbchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinander gelegt und mittels Haltefäden aus Spinnstoffen miteinander in Flächenform verbunden sind (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46). Die Ware wird als Hilfsmittel beim Drehen von Sushirollen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinandergefügt, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, andere als aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen".