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1 Ergebnisse für "4601219000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

460121900080andere6%
DEBTI8385/26-14601219000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten, dünnen Bambustrieben (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (90 cm, 150 cm, 180 cm und 200 cm) erhältliche und individuell kürzbare Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneineinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.

DEBTI10094/24-14601219000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung und dem Produktdatenblatt handelt es sich bei der sog. "Bambusmatte groß, Art.-Nr. 80191" um eine Matte aus dünnen Bambusstäbchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinander gelegt und mittels Haltefäden aus Spinnstoffen miteinander in Flächenform verbunden sind (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46). Die Ware wird als Hilfsmittel beim Drehen von Sushirollen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinandergefügt, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, andere als aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen".

DEBTI10099/24-14601219000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der sog. "Bambusmatte, Art.-Nr. 80054" um eine Matte aus dünnen Bambusstäbchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinander gelegt und mittels Haltefäden aus Spinnstoffen miteinander in Flächenform verbunden sind (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46). Die Ware wird als Hilfsmittel beim Drehen von Sushirollen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinandergefügt, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, andere als aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen".

DEBTI45886/23-14601219000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus dünnem, getrocknetem Bambus (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), der parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden ist (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (90 cm, 150 cm, 180 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt und individuell kürzbar. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneineinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.

DEBTI49516/23-14601219000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Matte (ca. 8,5 x 12 cm), bestehend aus dünnen Bambusstäbchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergelegt und mittels Haltefäden aus Spinnstoffen miteinander in Flächenform verbunden sind (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46). Die mit einer bedruckten Papierbanderole für den Verkauf aufgemachte Ware soll als Hilfsmittel beim Drehen von Zigaretten verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffwaren, parallel aneinander gefügt, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, andere als aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI