BTI DEBTI10644/26-1
Description of goods
Ware aus Glasfasern zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, - in Form eines rechteckigen, fransenartig eingeschnittenen Zuschnitts mit fünf ausgestanzten Befestigungslöchern am oberen Rand, - - aus dichtgewebtem Gewebe aus Glasfasern, - - laut Antrag mit Graphit versetzt und beidseitig mit Kunststoff (PTFE) beschichtet, - mit den Abmessungen: ca. 63,5 cm x 13,5 cm, - dient in industriellen Wellenlötmaschinen für Leiterplatten (Position 8486) als Schutzvorhang zur Abgrenzung von Prozesszonen; damit zu technischen Zwecken bestimmt, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Teil in die Position 8486, da die Ware als Glasware zu technischen Zwecken der Position 7019 von der Einreihung in das Kapitel 84 ausgenommen ist. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte"