BTI DEBTI11696/19-1
Description of goods
Bei den sog. Befestigungsflanschen handelt es sich um vollständig aus unedlen Metallen gefertigte, nahezu rautenförmige Erzeugnisse (ca. 35 mm x 57 mm) mit spezifischen Abstufungen und Wölbungen sowie einer Mittelbohrung mit einem Durchmesser von ca. 8 mm. Die Waren werden bei Motorrädern unmittelbar an die Heckverkleidung (Karosserie) angebracht und befestigen diese mittels einer Schraube (nicht Gegenstand dieser vZTA) am Rahmen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zum TARIC-Code 8302 30 00 00. Nicht Position 8714, da die Waren aufgrund ihrer Verwendung als Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit gelten, die vom Abschnitt VXII ausgenommen sind (Anmerkung 2 b) zu Abschnitt VXII).