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1 Ergebnisse für "8302300000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

830230000080andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge6%
DEBTI11696/19-18302300000

Bei den sog. Befestigungsflanschen handelt es sich um vollständig aus unedlen Metallen gefertigte, nahezu rautenförmige Erzeugnisse (ca. 35 mm x 57 mm) mit spezifischen Abstufungen und Wölbungen sowie einer Mittelbohrung mit einem Durchmesser von ca. 8 mm. Die Waren werden bei Motorrädern unmittelbar an die Heckverkleidung (Karosserie) angebracht und befestigen diese mittels einer Schraube (nicht Gegenstand dieser vZTA) am Rahmen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zum TARIC-Code 8302 30 00 00. Nicht Position 8714, da die Waren aufgrund ihrer Verwendung als Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit gelten, die vom Abschnitt VXII ausgenommen sind (Anmerkung 2 b) zu Abschnitt VXII).

DEBTI4702/19-18302300000

Es handelt sich um nahezu U-förmig gebogene Erzeugnisse aus Stahlblech, die an den Längskanten rechtwinklig umgebogen und an den Enden abgekantet, mit einer Lochung versehen sowie seitlich zu Aussparungen ausgearbeitet sind. Vor den Biegungen zu den seitlichen Schenkeln sind die Erzeugnisse jeweils zu zwei Lochungen sowie einer ovalen Vertiefung mit eingearbeiteter Schraube ausgearbeitet. Die als Spannbänder bezeichneten Waren werden an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs befestigt und dienen als Halterung für einen Kraftstofftank. max. Breite: etwa 4,7 cm; max. Länge: etwa 74 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metalln für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zum TARIC-Code 8302 30 00 00.

DEBTI56340/18-18302300000

Es handelt sich um KFZ-Fensterheber aus unedlen Metallen sowie Kunststoff und Kautschuk, im Wesentlichen bestehend aus zwei länglichen Führungsschienen, die mit Klemmteilen, Seilzügen, Umlenkrollen und Bowdenzügen, die mittels eines Elektromotors (nicht Gegenstand dieser vZTA) betrieben werden, versehen sind. Die Erzeugnisse sind zum Einbau in Seitentüren von Kraftfahrzeugen bestimmt, weisen keinerlei elektrische Ausstattung auf und dienen dem Heben und Senken der Fenster. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird insbesondere aufgrund des Umfangs durch die unedlen Metalle bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Beschläge aus unedlen Metallen, für Kraftfahrzeuge" zum TARIC-Code 8302 3000 00.

DEBTI57634/18-18302300000

Es handelt sich um vollständig aus Aluminium gefertigte, der Verwendung entsprechend spezifisch geformte Erzeugnisse, welche mit diversen Aussparungen und Lochungen versehen sind. Sie werden an der Vordertür eines Personenkraftwagens verschraubt und dienen der Befestigung des Spiegelkopfes eines Rückspiegels. Abmessungen (L x H x T): etwa 17 x 17,5 x 8 cm - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zum TARIC-Code 8302 30 00 00. Eine Einreihung in die Pos. 8708 kommt nicht in Betracht, da die Erzeugnisse als Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit i. S. d. Anmerkung 2 c) zu ABS XV (Beschlag der Position 8302) durch die Anmerkung 2 b) zu ABS XVII von ABS XVII ausgenommen sind.

DEBTI54183/18-18302300000

Es handelt sich um aus Aluminium bestehende und mit Kunststoff ummantelte, etwa 2416 mm lange Leisten, die an einem Ende abgeschrägt und an beiden Enden mit Endkappen versehen sind. Je nach Ausführung können die Leisten mit Dichtungslippen oder Clipsen aus Kunststoff versehen sein. Die Erzeugnisse werden dauerhaft auf der Oberseite des Daches an der Karosserie von Kraftfahrzeugen befestigt und dienen als Zierleisten. - Antragstellerangaben - Hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung bestimmen die unedlen Metalle den Charakter des aus verschiedenen Stoffen bestehenden Erzeugnisse. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Kraftfahrzeuge" zum TARIC-Code 8302 3000 00.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI