BTI DEBTI11859/26-2
Description of goods
Ware des technischen Bedarfs, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig; oben offen, an den Seiten teilweise offen, sowie mit unter- schiedlich gearbeiteten Seitenflächen, in den Abmessungen (L x B x H) von laut Antrag ca. 73 cm x 50 cm x 26 cm, - aus Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einem Rand mit zwei Zuschnitten aus den o. g. Geweben so eingefasst, dass zwei Tunnel entstehen und an dem anderen Rand zu einem Tunnel umgeschlagen und festgenäht (somit konfektioniert), - soll laut Antrag als Transport- und Aufbewahrungstasche für Sortier- und Förderanlagen verwendet werden, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, somit keine Ware des Abschnitts XVI. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (KN) 5911 1000 bis 5911 9091 genannte"