BTI DEBTI12602/26-1
Description of goods
Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und einer Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Transport- und Verpackungsmittel in Form eines weißen, ca. 43 x 43 cm großen, mit Bedienungshinweisen bedruckten Beutels aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Im Inneren des Beutels befindet sich ein mit einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und einem Reaktionsmittel befüllter Zweikammerbeutel. Durch Druck auf die beiden Kammern des Beutels wird der enthaltene Kunststoff aufgeschäumt und von dem umschließenden weißen Außenbeutel aufgenommen. Der Beutel wird als Verpackungsschutz um die zu verpackenden Waren gelegt und umschließt diese dann nach dem Aushärten des Kunststoffes formgerecht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind das Reaktionsmittel und der Kunststoff gleichbedeutend und keiner dieser beiden Bestandteile verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter; das Erzeugnis ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3824/3923) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 3923 1010 bis 3923 5090 genannt" eingereiht.