BTI DEBTI15451/23-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um elektronische Einweg-Zigaretten in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen. Die E-Einwegzigaretten bestehen jeweils aus einem mit dem Markennamen bedruckten Gehäuse mit Mundstück, Verdampfereinheit sowie Akkumulator und sind mit einem nikotinfreien Liquid befüllt. Die E-Zigarette wird entsorgt, wenn das Liquid aufgebraucht bzw. der Akku leer ist. Die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmten Waren sind je in einem Folienbeutel und einem Umkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind, andere als (rekonstituierten) Tabak, Nikotin oder Tabakersatzstoffe enthaltend" eingereiht.