BTI DEBTI17069/24-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Rinderknochen (Beef Leg Bone) mit geringen Fleischanhaftungen. Das getrocknete (unbehandelte) Erzeugnis enthält keine weiteren Zusätze. Die Knochen sind zum Verzehr für Hunde (Tierfutter) bestimmt und in Folie mit bunt bedrucktem Etikett als Futtermittel für Hunde verpackt. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "rohe Knochen, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet, andere als in der Unterposition (KN) 0506 1000 genannte".