Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "05069000"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI17069/24-105069000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Rinderknochen (Beef Leg Bone) mit geringen Fleischanhaftungen. Das getrocknete (unbehandelte) Erzeugnis enthält keine weiteren Zusätze. Die Knochen sind zum Verzehr für Hunde (Tierfutter) bestimmt und in Folie mit bunt bedrucktem Etikett als Futtermittel für Hunde verpackt. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "rohe Knochen, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet, andere als in der Unterposition (KN) 0506 1000 genannte".

DEBTI23924/23-10506900000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Straußenknochen XXL, LA 70803" um einen Knochen des Straußes mit geringen Fleischanhaftungen. Das unbehandelte Erzeugnis mit einer Größe von ca. 30 cm enthält keine weiteren Zusätze. Die Knochen sind als Ergänzungsfuttermittel für Hunde (Tierfutter) bestimmt und in einem bedruckten Kunststoffbeutel als Futtermittel für Hunde verpackt. Da laut zusätzlichen Antragsangaben die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "rohe Knochen, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet, andere als in der Unterposition (HS) 0506 10 genannte".

DEBTI25236/17-10506900000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Granulat aus zerkleinerten und mittels Dampfstrahl gereinigten Fischknochen. Das in unterschiedlichen Größen (Puder bis "Kieselgröße") zerkleinerte Granulat ist nicht für die menschliche Ernährung geeignet (ungenießbar). Zolltarifrechtlich handelt es sich um nicht mit Säure behandelte Knochen, andere als rohe Knochen.

ATAT 2014/00010105069000

Erhitzter und getrockneter Knochen vom Schwein (Schinkenknochen) mit geringen Fleischanhaftungen, zum menschlichen Verzehr nicht geeignet, ohne Zusätze; eingeschweißt in einem bunt bedruckten Kunststofffolienbeutel; das Erzeugnis dient als Einzelfuttermittel/Kauknochen für Hunde.

AT2014/00010105069000

Erhitzter und getrockneter Knochen vom Schwein (Schinkenknochen) mit geringen Fleischanhaftungen, zum menschlichen Verzehr nicht geeignet, ohne Zusätze; eingeschweißt in einem bunt bedruckten Kunststofffolienbeutel; das Erzeugnis dient als Einzelfuttermittel/Kauknochen für Hunde. Die Einreihung in diese Position KN setzt voraus, dass es sich bei der grenztierärztlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein für den menschlichen Verzehr ungeeignetes Erzeugnis handelt.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI