BTI DEBTI1762/22-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen des Basilikums, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Basilikum gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse sondern als eine krautartige Pflanze, deren Blätter und Blüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 genannt.