Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrockneten, gemahlenen Zimt, ohne weitere Zusätze.
Der Zimt ist in einem Beutel (Inhalt 50g) aufgemacht.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zimt, gemahlen".
Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrockneten, gemahlenen Zimt, ohne weitere Zusätze.
Der Zimt ist in einem Beutel (Inhalt 50g) aufgemacht.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zimt, gemahlen".
Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrockneten, gemahlenen Zimt, ohne weitere Zusätze.
Der Zimt ist in einem Beutel (Inhalt 50g) aufgemacht.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zimt, gemahlen".
Einreihungsbegründung
AV 1 / AV 6 / AV 5 b)
ErlKN Kap 9 (HS) RZ 01.0 / ErlKN Kap 9 (HS) RZ 03.1 / ErlKN Kap 9 (HS) RZ 04.0 / ErlKN Pos 0906 (HS) RZ 01.1
Schlagwörter
BROWNCINNAMONDRIEDGROUNDPULVERIZEDSPICES AND HERBS