1 Ergebnisse für "0906200000"
Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrockneten, gemahlenen Zimt, ohne weitere Zusätze. Der Zimt ist in einem Beutel (Inhalt 50g) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zimt, gemahlen".
Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um getrockneten, fein gemahlenen Zimt. Der Zimt ist in einer Verpackung aus Kunststofffolie für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Nettogewicht 75 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zimt, gemahlen".
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "LeChef Stick Zimt" um getrockneten, fein gemahlenen Zimt. Der Zimt ist in einer tubenförmigen Verpackung (Inhalt 4 g) mit abgeflachtem Deckel als Standfläche verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zimt, gemahlen".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrockneten, fein gemahlenen Zimt. Das Zimtpulver ist in einem bedruckten sog. Schlauchbeutel aus Kunststofffolie (Inhalt 50 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zimt gemahlen oder sonst zerkleinert".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um fein gemahlenen Zimt (Cinnamomum verum), der in Gebinden zu 10 Kg abgepackt ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Zimt "gemahlen oder sonst zerkleinert".
TARIC-Nomenklatur
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Einreihungsleitfaden
1 095 HS4
vZTA
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