BTI DEBTI1768/22-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen des Kerbels, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Kerbel (Küchenkraut) gilt als Gemüse des Kapitel 7, so dass zolltarifrechtlich Samen von Gemüsen vorliegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9130 genannt.