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1 Ergebnisse für "1209918010"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

120991801080Samen6%
DEBTI1768/22-11209918010

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen des Kerbels, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Kerbel (Küchenkraut) gilt als Gemüse des Kapitel 7, so dass zolltarifrechtlich Samen von Gemüsen vorliegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9130 genannt.

DEBTI51918/18-11209918010

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen vom Porree (Lauch), die zur Aussaat bestimmt sind. Nach den ergänzenden Angaben werden die Samen sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Beim Porree (Allium-Art) handelt es sich um ein Gemüse des Kapitel 7, so dass zolltarifrechtlich Samen von Gemüsen -andere als Rote Rüben Samen- vorliegen. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.

DEBTI51919/18-11209918010

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen von Okra (Hibiscus esculentus / Abelmoschus esculentus), die zur Aussaat bestimmt sind. Nach den ergänzenden Angaben werden die Samen sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Bei Okra handelt es sich um ein Gemüse des Kapitel 7, so dass zolltarifrechtlich Samen von Gemüsen -andere als Rote Rüben Samen- vorliegen. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.

DEBTI51923/18-11209918010

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen von Speisezwiebeln (Allium cepa), die zur Aussaat bestimmt sind. Nach den ergänzenden Angaben werden die Samen sowohl in Kleinverkaufspackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Speisezwiebeln werden als Gemüse vom Kapitel 7 erfasst, so dass zolltarifrechtlich Samen von Gemüsen -andere als Rote Rüben Samen- vorliegen. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.

DEBTI51925/18-11209918010

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen von Speisemöhren der Art Daucus carota L., die zur Aussaat bestimmt sind. Nach den ergänzenden Angaben werden die Samen sowohl in Kleinverkaufspackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Speisemöhren werden als Gemüse vom Kapitel 7 erfasst, so dass zolltarifrechtlich Samen von Gemüsen -andere als Rote Rüben Samen- vorliegen. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI