BTI DEBTI18263/22-3
Description of goods
Halstuch, sog. "Lätzchen" - flachliegend annähernd sichelförmig - beidseitig tragbar, mit einer Außenlage aus einem ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewebe und einer weiteren Außenlage aus einem ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, beide Gewebe bestehen laut Antrag aus 100 % Baumwolle - an den Enden mit einem in zwei Weiten einstellbaren Druckknopfverschluss, im geschlossenen Zustand mit einem Halsumfang von maximal ca. 37 cm - an den Rändern zusammengenäht, somit konfektioniert - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit - stellt sich auf Grund der Abmessungen als Halstuch für Kinder mit einer Körpergröße von mehr als 86 cm dar, somit kein Bekleidungszubehör für Kleinkinder der Position 6209 und keine Ware der Position 6217 - gemeinsam mit einer Giraffenrassel, einem Holzigel und einem Musselintuch in einem bedruckten Pappkarton mit Schleifenband für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Auch liegt keine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 vor, da die Waren nicht den wesentlichen Charakter von Spielzeug besitzen. Für die anderen Bestandteile des Sets siehe die vZTA DEBTI-18263/22-1, DEBTI-18263/22-2 und DEBTI-18263/22-4. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Halstuch, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet" einzureihen.