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1 Ergebnisse für "6214900019"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

621490001980andere6%
DEBTI58365/24-16214900019

Umschlagtuch, sog. Shemag Scarf, Art. 7009, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig; in den Abmessungen von ca. 108 cm x 105 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Schmalseiten mit echten Webkanten und an den Längsseiten mit ca. 5 cm bzw. 9 cm    langen (teilweise geflochtenen) Fransen aus abgeknoteten Fäden ausgestattet (somit    konfektioniert), - an den Ecken zusätzlich mit bis zu ca. 9 cm langen, nachträglich angebrachten "Fransen"   aus geflochtenen Fäden verziert, - ohne Hinweise auf Handarbeit.   "Umschlagtuch, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"

DEBTI35999/24-16214900019

Halstuchähnliche Waren, sog. Dreiecktuch, Artikel 1102310, Größe 0 (one size), Foto siehe Anlage, - annähernd dreieckig, mit Seitenlängen von ca. 44,5 cm x 32 cm x 32 cm, - doppellagig gearbeitet; aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baum-   wolle, - mit zwei Druckknöpfen ausgestattet; vollständig geschlossen mit einem Halsumfang von   ca. 36 cm, - an den Rändern zusammengenäht (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - ist aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm   bestimmt. "Halstuchähnliche Waren, aus Gewebe, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"

DEBTI46194/23-16214900019

Halstuch, sog. Halstuch, "Shemagh", Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd quadratisch; in den Abmessungen von ca. 110 cm x 110 cm, -- aus ca. 0,2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus 100 % Baumwolle, -- an den Schmalseiten abgepasst hergestellt und an den Längsseiten mit ca. 4 cm langen Fransen    aus gedrehten und abgeknoteten Fäden ausgestattet, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - u. a. durch geknüpfte Fransen konfektioniert. "Halstuch, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"

DEBTI21147/23-16214900019

Halstuchähnliche Ware, sog. Baby Halstuch TRIANGLE, Art. 759247, für Kinder von 0 bis 3 Jahren, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch Bilder und mit einem Warenmuster mit anderer Ausstattung und Abmessungen, - laut Antrag: -- in zwei unterschiedlichen Farben, -- dreieckig, mit den Seitenlängen von 39,5 cm x 26 cm x 26 cm, -- aus 100 % Baumwolle, -- mit drei Druckknöpfen ausgestattet; in geschlossenem Zustand mit einem maximalen Halsumfang    von 35 cm, - doppellagig gearbeitet; aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben, - an den Rändern zusammengenäht (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - ist aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt   (somit kein Bekleidungszubehör für Kleinkinder der Position 6209). "Halstuchähnliche Ware, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"

DEBTI18263/22-36214900019

Halstuch, sog. "Lätzchen" - flachliegend annähernd sichelförmig - beidseitig tragbar, mit einer Außenlage aus einem ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewebe und einer   weiteren Außenlage aus einem ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen Schlingengewebe nach Art der   Frottiergewebe, beide Gewebe bestehen laut Antrag aus 100 % Baumwolle - an den Enden mit einem in zwei Weiten einstellbaren Druckknopfverschluss, im geschlossenen   Zustand mit einem Halsumfang von maximal ca. 37 cm - an den Rändern zusammengenäht, somit konfektioniert - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit - stellt sich auf Grund der Abmessungen als Halstuch für Kinder mit einer Körpergröße von mehr   als 86 cm dar, somit kein Bekleidungszubehör für Kleinkinder der Position 6209 und keine Ware   der Position 6217 - gemeinsam mit einer Giraffenrassel, einem Holzigel und einem Musselintuch in einem bedruckten   Pappkarton mit Schleifenband für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Auch liegt keine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 vor, da die Waren nicht den wesentlichen Charakter von Spielzeug besitzen. Für die anderen Bestandteile des Sets siehe die vZTA DEBTI-18263/22-1, DEBTI-18263/22-2 und DEBTI-18263/22-4. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Halstuch, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI