BTI DEBTI1849/21-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine runde, ca. 20 x 20 x 7 cm große, sogenannte Umhängetasche. Die nicht in Handarbeit gefertigte Ware besteht überwiegend aus braunem, unmittelbar miteinander verflochtenem Rattan (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), einem Schultertrageriemen und einem Verschluss mit Druckknopf aus (Kunst-)Leder. Im ungeteilten Innenraum ist die aufklappbare Tasche mit einem geblümten Spinnstoffgewebe gefüttert. Der Charakter der Ware wir hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung durch die Verwendung durch die Flechtstoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan, nicht handgearbeitet".