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1 Ergebnisse für "4602120090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

460212009080andere6%
DEBTI43920/22-14602120090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Korb 100SA220724005" um eine formstabile, nahezu rechteckige Handtasche (Abmessungen ca. 23 x 19 x 8 cm). Der Korpus der nicht in Handarbeit gefertigten Ware besteht aus einem Grundgerüst aus Metalldraht, das mit beigem Rattan (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist. Eine Überschlagsklappe, ein Schultertrageriemen und eine Handtrageschlaufe sind aus mehrlagiger Kunststofffolie gefertigt. Der Drehverschluss und die Verbindungselemente (Ringe, Nieten, Karabiner) bestehen aus goldfarben lackierten, unedlen Metallen. Im ungeteilten Innenraum ist die Tasche mit einem beigen Spinnstoffgewebe gefüttert. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung durch die Verwendung durch die Flechtstoffe bestimmt. Eine Einreihung als Behältnis der Position 4202 kommt nicht in Betracht, da Erzeugnisse mit einer überwiegenden Außenseite aus Flechtstoffen nicht vom Wortlaut der Position 4202 erfasst werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Andere Ware, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt, aus Rattan, nicht handgearbeitet".

DEBTI7562/22-14602120090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Deko-Hänger Herz 2er-Set" um Dekorationsartikel in Form von dreidimensional ausgearbeiteten Herzen zum Aufhängen. Die Erzeugnisse bestehen aus einem formgebenden Gerüst aus Metalldraht, welches mit biegsamen, mit hellem Farbauftrag versehenen Rattanzweigen (Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist. An der Oberseite sind die Erzeugnisse mit einer Metallöse und einer Aufhängeschlaufe aus Spinnstoffen ausgestattet. Zur Erhöhung der Zierwirkung ist jedes Herz mit einem kleinen, herzförmigen Holzzuschnitt dekoriert, das mithilfe eines Bindfadens angeknotet ist. Der Charakter der Waren wird hinsichtlich des Umfanges und des Gesamteindrucks durch die Flechtstoffe bestimmt. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Zwei Herzen unterschiedlicher Größe (12,0 x 12,0 x 3,5 cm bzw. 16,0 x 16,0 x 4,5 cm) sind gemeinsam als Set in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waren, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt, aus Rattan, nicht handgearbeitet".

DEBTI27062/21-14602120090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen im Durchmesser ca. 10 cm großen Zierkranz. Das Erzeugnis besteht aus einem Kranz aus miteinander verflochtenen, getrockneten Rattanzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zum Kapitel 46), der auf der Oberseite mit vier kleinen, silberfarbenen Kunststoffkugeln, einem dünnen Zweig aus künstlichem Blattwerk sowie einem kleinen natürlichen Zapfen verziert ist. An der Oberseite ist der - partiell mit einem weißem Farbauftrag versehene - Kranz mit einer silberfarbenen Spinnstoffschleife, einem kleinen angehängten Metallglöckchen und einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung für die Verwendung als Zierkranz durch die Flechtstoffe bestimmt. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit liegen nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Flechtstoffware aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan, nicht handgearbeitet".

DEBTI14618/21-14602120090

Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der als "Dekokranz mit Goldkranz und grüner Dekoration aus Rattan und Polystyrol, Artikelnr. 274301" bezeichneten Ware um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware. Die Ware in Form eines Kranzes besitzt einen Durchmesser von ca. 20 cm. Sie besteht aus kreisförmig in Flechttechnik in Strängen gerichteten, dünnen Rattanzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kap. 46). Das Erzeugnis ist lediglich im unteren Bereich an der Schauseite mit Nadelbaumzapfen, künstlichen Nadelbaumzweigen, Blüten- und Beerennachbildungen und einer kleinen Geschenknachbildung verziert. An der Oberseite befindet sich eine rote Spinnstoffschleife und eine Aufhängevorrichtung, z. B. um den Kranz an der Tür oder der Wand aufzuhängen. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung für die Verwendung als Zierkranz (Türkranz) durch die zusätzlich in goldener Farbe verzierten Flechtstoffe bestimmt. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit liegen nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Flechtstoffware aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan, handgearbeitet".

DEBTI1849/21-14602120090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine runde, ca. 20 x 20 x 7 cm große, sogenannte Umhängetasche. Die nicht in Handarbeit gefertigte Ware besteht überwiegend aus braunem, unmittelbar miteinander verflochtenem Rattan (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), einem Schultertrageriemen und einem Verschluss mit Druckknopf aus (Kunst-)Leder. Im ungeteilten Innenraum ist die aufklappbare Tasche mit einem geblümten Spinnstoffgewebe gefüttert. Der Charakter der Ware wir hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung durch die Verwendung durch die Flechtstoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Rattan, nicht handgearbeitet".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI