BTI DEBTI19719/26-1
Description of goods
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Gesellschaftsspiel für zwei oder mehr Spieler, bestehend aus - einem Turm aus Holz, - - hohlzylindrisch, mit einer Höhe von ca. 21,5 cm (Ø ca. 10 cm), - - auf einem Sockel mit Torbogen stehend, - - rundherum mit kreisförmigen Aussparungen zum Durchstecken von Stäbchen versehen, - 36 Stäbchen aus Bambus in verschiedenen Farben mit einer Länge von ca. 18 cm (Ø ca. 6 mm), - vier Kugeln aus Bambus in verschiedenen Farben (Ø ca. 3 cm), - einem Würfel aus Holz (Kantenlänge von ca. 2,5 cm), auf den Flächen mit den verschiedenen Farben des Spiels versehen, - einem Holzring (Ø ca. 6 cm). - 36 O-Ringen aus Silikon (Ø ca. 8 mm), - einem Beutel aus Spinnstoff in den Abmessungen von ca. 22 x 11 cm, - zwei Karten aus laminiertem Papier in den Abmessungen von ca. 21 x 10 cm, bedruckt mit Informationen zum Gesellschaftsspiel, - einer Spielanleitung aus Papier, - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Das Spiel kann in verschiedenen Varianten gespielt werden, wobei abhängig von der Variante bestimmte Spielutensilien verwendet werden. Zu Beginn einigen sich die Spieler auf die zu spielende Variante und die genaue Siegesbedingung. So können z. B. alle Stäbchen in den Turm gesteckt werden. Die Spieler ziehen anschließend jeweils ein Stäbchen und das Spiel endet, wenn alle Stäbchen gezogen worden. In einer anderen Variante werden zusätzlich die Kugeln in den Turm gelegt und das Spiel endet, wenn die erste Kugel oder alle Kugeln gefallen sind. Der Würfel wird in verschiedenen Varianten genutzt, um zu entscheiden, welche Farbe der Spieler ziehen muss. In einer weiteren Variante werden die Stäbe in den Holzring gesteckt und die Spieler müssen nacheinander Stäbe ziehen. Hier endet das Spiel, wenn der Holzring auf den Boden rutscht. Gewinner ist, abhängig von der gewählten Siegesbedingung, wer die wenigsten/meisten Punkte oder die wenigsten/meisten Stäbe hat. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Gesellschaftsspiel, nicht von den Unterpositionen (KN) 9504 2000 bis 9504 9010 erfasst" eingereiht.