BTI DEBTI20523/24-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben handelt es sich um ganze, getrocknete Kaffir-Limettenblätter der Art Citrus hystrix ohne weitere Zusätze. Die so genannten Kaffir-Limettenblätter werden nach den Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich zum Würzen von Speisen und nicht als genießbares "Gemüse" oder zur Gewinnung von ätherischen Ölen verwendet. Die Kaffir-Limettenblätter sind lt. Antragsangaben in einem Glas (Inhalt 5 g) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein anderes, als in den Positionen 0904 bis 0909 und in den Unterpositionen (KN) 0910 1100 bis 0910 9950 genanntes Gewürz, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.