BTI DEBTI21764/22-1
Description of goods
Fahrradrahmen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus mehreren rohrartigen Elementen aus Aluminium, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 123 cm x 57 cm x 6 cm, - - mit einem Lack versehen, - - bildet das tragende Element des Lastenfahrrades, - - unfertig, da an den Rahmen nach der Einfuhr noch weitere Rahmenteile (Hinterbau) angeschweißt werden (weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - - mit Ursprung in der VR China, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - - mit EUS-Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, lackiert, anderes als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 29 genannte, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".