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1 Ergebnisse für "8714911035"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

871491103580Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)6%
DEBTI49013/25-18714911035

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, - - mit Ursprung in China, - - mit Bewilligung zur Umsetzung des Artikels 14 Absatz d) VO (EG) 88/97      (Codierung/Schlüssel: D019) sowie der Inanspruchnahme von autonomen      Zollaussetzungen und nichtpräfenezieller Zollkontingente in Verbindung mit der      Endverwendung (Codierung/Schlüssel: N990), - bildet das tragende Element eines Elektrofahrrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, anderer als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 31 genannte, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI21764/22-18714911035

Fahrradrahmen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus mehreren rohrartigen Elementen aus Aluminium, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 123 cm x 57 cm x 6 cm,   - - mit einem Lack versehen, - - bildet das tragende Element des Lastenfahrrades, - - unfertig, da an den Rahmen nach der Einfuhr noch weitere Rahmenteile (Hinterbau)     angeschweißt werden (weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen     Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - - mit Ursprung in der VR China, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - - mit EUS-Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c     der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern     (einschließlich Elektrofahrrädern), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, lackiert, anderes als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 29 genannte, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI17935/25-18714911039

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, - - mit Ursprung in China, - bildet das tragende Element des Fahrrades, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - mit Bewilligung zur "Endverwendung/ Besondere Verwendung" (Codierung/Schlüssel: D019)     hinsichtlich der Befreiung von Antidumpingzoll gemäß Artikel 14 d) VO (EG) Nr. 88/97, - - ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung     (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: N990),     somit keine Einreihung in den TARIC-Code 8714 9110 35, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder  lackiert, anderer als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 35 genannte" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer  stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)"

DEBTI16922/24-18714911039

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - bildet das tragende Element des Fahrrades, - laut Antrag: - - aus Aluminium und lackiert, - - mit Ursprung China oder aus China versandt, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - laut ergänzenden Antragsangaben: - - mit Bewilligung zur "Endverwendung/ Besondere Verwendung" (Codierung/Schlüssel: D019)     hinsichtlich der Befreiung von Antidumpingzoll gemäß Artikel 14 d) VO (EG) Nr. 88/97,     somit keine Einreihung in den TARIC-Code 8714 9110 25, u. a. da hiervon nur     Art. 14 a), b) und c) Bewilligungen erfasst werden, - - ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung     (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: N990), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, Rahmen, lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9110 31 bis 8714 9110 77 genannte" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)"

DEBTI15368/24-18714913035

Vorderradgabeln, sog. Fahrradgabeln aus Stahl, Artikelnummer: 00040225 Gabel Alu gerade 20 Zoll Ahead, Artikelnummer: 00040226 Gabel Alu gerade 24 Zoll Ahead, Artikelnummer: 00040243 CYKE 26 Zoll, Alu Gabel roh, - in der Bauweise von Starrgabeln gefertigt, - lt. Antrag: - - mit Gabelschäften aus Stahl, - - mit Gabelbeinen aus Aluminium (somit keine starren Vorderradgabeln vollständig aus Stahl), - - an den Gabelbeinen mit sog. Bremssockeln zur Aufnahme der Bremsen ausgestattet, - - für Laufradgrößen von 12 Zoll bis 26 Zoll bestimmt, - - zum Korrosionsschutz mit einem schwarzen, im elektrochemischen Lackierverfahren aufgebrachten     Tauchlack versehen, somit keine Ware des TARIC-Codes 8714 9130 72, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - werden lt. Antrag nach der Einfuhr noch mit einem weiteren, z. B. grünfarbenen Pulverlack versehen, - werden mittels der Steuersätze drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens von zweirädrigen   Kinder- bzw. Jugendfahrrädern gelagert, - dienen u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare   Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des   Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung   in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder, Vorderradgabeln, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, andere  als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 29 genannte" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)"

TARIC-Nomenklatur

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1 095 HS4

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